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berg Bürgerrecht und die Klöster zu Speinshart, Michelfeld, Waldsassen and
Schönthal, in denen sie auch als Conventualen thätig waren, hatten ihrer Frei-
gebigkeit viel zu verdanken. Zum Beweise, mit welcher Strenge bei dem Wechsel
der Fürsten diesen Gegenden deren Religion aufgedrungen wurde, mag gelten,
daß an den Gutsherrn Hanns Christoph Erdmann von Sparneck auf Reuth
in dem Jahre 1653 von der kurfürstlichen Regierung zu Amberg ein Rescript
herabgedieh, „sein annoch unkatholisches Eheweib besser zu informiren und sie
innerhalb vier Wochen zum allein seligmachenden Glauben zu bekehren, wi-
drigen Falles sie außer Landes geführt würde. So wurde auch
1663 durch den Neuburgischen Hofkanzler v. Gise, in Begleitung von zwölf
Reitern, in Wildenreuth das Simultaneum gewaltsam eingeführt, ungeachtet
die Gutsherrschaft erklärte: es sei im ganzen Dorfe kein einziger katholischer
Bewohner.))
Das frei eigene Gut Escheldorf mit Rötten bach trug Kaspar Erl-
beck zu Parkstein dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg 1515 zu Lehen
auf. Nach dem Erlöschen dieses Zweiges der Erlbecken (1562) erhob sich
zwischen ihren Nachfolgern in Escheldorf,) den von Giech und ihren Nach-
barn zur Reuth, den Trautenbergern, wegen des Wildbannes auf dem Eschel-
dorfer Gehölz ein langjähriger Rechtsstreit, der zu Gunsten des Ersteren
endete; 1820 wurden die Rustikalien hievon in vier Höfe zertrümmert.
Nach den Thumsenreutern erlangten die Trautenberger, dann die Not-
hafft den Sitz Thumsenreuth, den diese 1476 in ein pfälzisches Lehen
verwandelten und wozu der Steinwald, nebst der Plernmühle (.letztere
frei eigen, ersterer ein böhmisches Lehen), hoher und niederer Wildbann, nebst
Fischerei in der Waldnab gehörte.?) In der Nothafftischen Theilung von 1582
ward es zu 17,016 fl. angeschlagen und 1596 um 18,000 fl. verkauft.“) Auf
1) In neuerer Zeit war sonderbarer Weise im nahen Parkstein (1809) der ganze
Markt katholisch, nur allein der „Schullehrer“ protestantisch.
*) Heimgefallen an Brandenburg und um 1630 an Benkendorf (wegen Geldschuld)
verliehen, 1720 v. Sparneck (durch Kauf um 9100 fl.), heimgefallen 1744 und
der Universität Erlangen geschenkt, hievon v. Waldenfels (durch Kauf; er ver-
wandelt es gegen 500 fl. in ein Ritter-Sohn= und Tochter-Lehen), 1820 Frhr.
v. Reizenstein (durch Kauf die Dominikalien). Der Bestand dieses Ritter-
Mannlehens war (1725) 3 Höfe zu Escheldorf, 8 Höfe und 1 Mühle zu Röten-
bach, 1 Gut zu Plern, großer und kleiner Wildbann, Gerichte 2c.
2) 1415 war auch der später zu Reuth (vgl. dort) gezogene Erlhammer eine
Pertinenz von Thumsenreuth und Hanns der Tuchel Hammermeister.
4) 1596 Schlaher v. d. Nimbkau (durch Kauf), 1611 Marschalk v. Kinast, 1615
Hundt (durch Kauf, 1622 v. Künßberg (d. halb. Theil), 1655 v. Streitberg,
1664 v. Lindenfels, die von den v. Künßberg den andern halben Theil dazu
erwarben.