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stein den Stainlingern veräußert, von denen sie nebst dem Geleit auf der
Straße von Nürnberg nach Böhmen an die Kagrer und (1409) durch die
Amaley Kagrerin an deren Söhne Hintschik und Hans die Pflugen vom Ra-
benstein gelangte, die wir bei der Schwarzenburg (Landg. Waldmüchen) wie-
der treffen werden. Bekannt ist ihre Betheiligung am Löwlerbunde als dessen
Häupter Hintschig und Sebastian Pflug erscheinen. Von ihren Nachfolgern
in Sternstein den Herren von Heideck wurde der Freiherr Johann wegen der
Theilnahme am schmalkaldischen Kriege in die Acht erklärt und darauf die
Herrschaft den (1624) in den Fürstenstand erhobenen Freiherren von Lobko-
witz verliehen. Nachdem sie (1641) durch Kaiser Ferdinand III. zur gefür-
steten Grafschaft gemacht worden war, nahmen diese „neuen Fürsten“ auf
dem Reichstage von 1654 im reichsfürstlichen Collegium ihren Platz nach
Eggenberg vor Dietrichstein 2c. ein.
In Folge der rheinischen Bundesakte zog die Krone Bayern (1806, 15.
Sept.) die Souveränität über die Grafschaft Sternstein an sich und (1807,
6. Nov.) veräußerte Fürst Lobkowitz dieselbe gänzlich an Bayern, nachdem er
schon früher auf alle Gerichtsbarkeit darüber verzichtet hatte. Bald darauf
wurde das Patrimonialgericht Neustadt (früher Lobkowiz'sches Oberamt) auf-
gehoben und dem Landgerichte Parkstein einverleibt, der Sitz aber nach Neu-
stadt verlegt (1808).
Die Herrschaft Parkstein, welche auch 19 Gemeinden des heutigen Land-
gerichts Weiden in sich schloß.') gehörte (1053) dem Bischof Gebhard III.
von Regensburg, Kaiser Konrad des Saliers Bruder, dem sie Herzog Kon-
rad von Bayern mit gewappneter Hand abnahm, worüber er wegen Land-
friedensbruch des Herzegthums entsetzt wurde. Durch Heinrich (V.) kam
Parkstein (nach Moritz a. a. O. 245 ff.) nebst anderen Hausbesitzungen zur Be-
lohnung für die gegen seinen Vater geleisteten Dienste (um 1106) an den
Grafen Berenger I. von Sulzbach. Jedenfalls vor dem Jahre (1126) besaß
dieser auch schon die Veste Floß, in deren Nähe er zwei längst untergegangene
Höfe (Trievenrivt und Trevenrivt) an Berchtesgaden schenkte. Nach seines
Sohnes, des Grafen Gebhard II. Tode (1188, 28. Okt.) der in der lateini-
schen Kastler Chronik den Namen „pracpotens comes de Flozz“ führt,
wurden die Herrschaften Parkstein und Floß:) (noch vor dem 17. Jau. 1189)
1) Ihre Gränzen (mit Floß) vergl. Dr. Brenner-Schäffer in Verh. d. hist. Ver.
XVII. S. 110 ff. Auf seine sebhr fleißigen Arbeiten im 15., 17. u. 19. Bande
der Vereinsschriften müssen wir überhaupt hinsichtlich Parksteins und Weidens
verweisen.
:) Im 12. Jahrhundert erscheinen auch Ruodebertus, Chvonradus, Arnoldus, In-
grammus de Flozzen und ein Tägeno in Nieder-Flezzen, ein sulzbachischer Mi-
nisteriale. Später (1239) nennen sie sich Schenken ven Flozze; eine adelige Fa-
milie von Floß besaß das nahe Püchersreut bis 1098, in welchem Jahre sie