Abriß der Ortsgeschichte. 561
fen u. s. w.) und die niedere Jagd; das Halsgericht aber und den hohen
Wildbann übten die Besitzer des Schlosses Neuhaus (Entscheid von 1519).
Diese Veste hatte (1294, 9. Juli) des Landgrafen Gebhard von Leuchtenberg
Wittwe Jutta versprochen, nebst Valckenberg und Schwartzenschwall,
um 300 Mark Silbers dem Kloster Waldsassen zu übergeben; ihr Sohn,
Landgraf Ulrich, begab sich seiner Rechte darauf (1302). Derselbe versetzte
gedachtem Kloster (1328) seine weiteren Erbgüter in Neuhaus (mit Ausnahme
der Fischwaide zu Eschenbach und des Ernsthofs) um 370 Pfd. Pfeuninge
auf Wiederlösung, welche (1393) durch Landgraf Johann stattfand. Dieser
Fürst begnadete sogleich alle sich hier Ansiedelnden mit voller Steuerfreiheit
auf 10 Jahre und verlieh (1415) den zu Neuhaus am Berg Ansäßigen derlei
Stadtfreiheit, wie sie die Stadt zu Pleistein genießet. Schon wenige Jahre
darauf (1423) wurde dies Schloß „und die dabei liegende Stadt“ durch die
Landgrafen Johann und Georg nebst vielen Gütern zu Schnepfenreuth, Störn-
stein, Ermsreuth, Eppenreut, Pfaffenreut, Katzbach, Katzendorf und Eschen-
bach neuerdings an Waldsassen um 3872 ½ rheinische Gulden versetzt,) wobei
nur die beiden Edelsitze zu Eschenbach und Dietersdorf, sowie die ritter-
mäßigen Leute, Wappengenossen und Lehen ausgenommen wurden. Do sie
aber diese Güter vom Abte zu Reichenbach zu Lehen trugen, versprachen sie
selbe hievon zu ledigen, was auch (1453) erfolgte. Inzwischen hatten die
Landgrafen (1438) diese Pfandschaft neuerdings mit 4142 ½ Gulden belastet,
worauf endlich (1515) Landgraf Johann V. sie gegen weitere 1000 Gulden
mit allen Herrlichkeiten, hohem Wildbann (der bis an die Thore von Eger
reichte), dem Stifte gänzlich abtrat.
Schließlich erwähnen wir noch des Dorfgerichtes in Kirchen-Demen-
reuth, daß alle Samstage durch den Landrichter von Parkstein sammt zwölf
Geschworenen besetzt wurde. Dahin giengen zum Rechten die Dörfer Stein-
reuth, Obersdorf, Wendersreuth, Döltsch und Buch, nebst 3 Mühlen (Stein-
reuthermühle, Palmühle, Schermühle). Dreimale im Jahre: an den Samsta-
gen nach St. Walburgis, nach St. Michaelis und nach dem Obristen wurde
hier Ehehaftrecht gehalten, wozu alle in das Gericht Gehörigen zu kommen
schuldig waren.
1) Von Waldsassen hatte Neuhaus zuerst Jan Gailstorfer, nach ihm Jörg Trawten-
berger für rückständigen Sold als Hauptmann zu Tirschenreuth (1133) „in Pfleg“
welche Verpfändung (1442) auf 5 Jahre und nach nach deren Ablauf (1447)
auf weitere 10 Jahre verlängert wurde. Von den ausbedungenen zwei Sitzen
scheint Dietersdorf bald darauf ebenfalls an Waldsassen gelangt zu sein, da dies
später dem Pflegamte Tirschenreuth gehörige Rittergut (1349, 17. Febr.) vom
gedachten Convente um 500 Pfd. Haller dem Jüngel Toß (nun Grafen von
Seberr-Toß) auf dreijährigen Wiederkauf überlassen wurde. Auf ihn folgten im
Besitze davon die Gleißenthal (bis 1615), die Kindsberg (durch Kauf bis 1626)
und die Hartung (1626 bis zur Auflösung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit).
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