Full text: Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

Abriß der Ortsgeschichte. 561 
fen u. s. w.) und die niedere Jagd; das Halsgericht aber und den hohen 
Wildbann übten die Besitzer des Schlosses Neuhaus (Entscheid von 1519). 
Diese Veste hatte (1294, 9. Juli) des Landgrafen Gebhard von Leuchtenberg 
Wittwe Jutta versprochen, nebst Valckenberg und Schwartzenschwall, 
um 300 Mark Silbers dem Kloster Waldsassen zu übergeben; ihr Sohn, 
Landgraf Ulrich, begab sich seiner Rechte darauf (1302). Derselbe versetzte 
gedachtem Kloster (1328) seine weiteren Erbgüter in Neuhaus (mit Ausnahme 
der Fischwaide zu Eschenbach und des Ernsthofs) um 370 Pfd. Pfeuninge 
auf Wiederlösung, welche (1393) durch Landgraf Johann stattfand. Dieser 
Fürst begnadete sogleich alle sich hier Ansiedelnden mit voller Steuerfreiheit 
auf 10 Jahre und verlieh (1415) den zu Neuhaus am Berg Ansäßigen derlei 
Stadtfreiheit, wie sie die Stadt zu Pleistein genießet. Schon wenige Jahre 
darauf (1423) wurde dies Schloß „und die dabei liegende Stadt“ durch die 
Landgrafen Johann und Georg nebst vielen Gütern zu Schnepfenreuth, Störn- 
stein, Ermsreuth, Eppenreut, Pfaffenreut, Katzbach, Katzendorf und Eschen- 
bach neuerdings an Waldsassen um 3872 ½ rheinische Gulden versetzt,) wobei 
nur die beiden Edelsitze zu Eschenbach und Dietersdorf, sowie die ritter- 
mäßigen Leute, Wappengenossen und Lehen ausgenommen wurden. Do sie 
aber diese Güter vom Abte zu Reichenbach zu Lehen trugen, versprachen sie 
selbe hievon zu ledigen, was auch (1453) erfolgte. Inzwischen hatten die 
Landgrafen (1438) diese Pfandschaft neuerdings mit 4142 ½ Gulden belastet, 
worauf endlich (1515) Landgraf Johann V. sie gegen weitere 1000 Gulden 
mit allen Herrlichkeiten, hohem Wildbann (der bis an die Thore von Eger 
reichte), dem Stifte gänzlich abtrat. 
Schließlich erwähnen wir noch des Dorfgerichtes in Kirchen-Demen- 
reuth, daß alle Samstage durch den Landrichter von Parkstein sammt zwölf 
Geschworenen besetzt wurde. Dahin giengen zum Rechten die Dörfer Stein- 
reuth, Obersdorf, Wendersreuth, Döltsch und Buch, nebst 3 Mühlen (Stein- 
reuthermühle, Palmühle, Schermühle). Dreimale im Jahre: an den Samsta- 
gen nach St. Walburgis, nach St. Michaelis und nach dem Obristen wurde 
hier Ehehaftrecht gehalten, wozu alle in das Gericht Gehörigen zu kommen 
schuldig waren. 
  
1) Von Waldsassen hatte Neuhaus zuerst Jan Gailstorfer, nach ihm Jörg Trawten- 
berger für rückständigen Sold als Hauptmann zu Tirschenreuth (1133) „in Pfleg“ 
welche Verpfändung (1442) auf 5 Jahre und nach nach deren Ablauf (1447) 
auf weitere 10 Jahre verlängert wurde. Von den ausbedungenen zwei Sitzen 
scheint Dietersdorf bald darauf ebenfalls an Waldsassen gelangt zu sein, da dies 
später dem Pflegamte Tirschenreuth gehörige Rittergut (1349, 17. Febr.) vom 
gedachten Convente um 500 Pfd. Haller dem Jüngel Toß (nun Grafen von 
Seberr-Toß) auf dreijährigen Wiederkauf überlassen wurde. Auf ihn folgten im 
Besitze davon die Gleißenthal (bis 1615), die Kindsberg (durch Kauf bis 1626) 
und die Hartung (1626 bis zur Auflösung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit). 
Bavaria I. 36
	        
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