Full text: Handbuch der Deutschen Verfassungen.

Sachsen-Coburg und Gotha. 415 
fügung wiederholt, so findet vorstehende Bestimmung auf die in solchem 
Falle zu erhebende Anklage keine Anwendung- 
§*175. Durch die Anklage wegen Verfassungsverletzung und das 
darauf gegründete Verfahren, wird die Verfolgung etwa concurrirender 
gemeiner oder Dienstvergehen durch die ordentliche Criminalbehörde nicht 
ausgeschlossen. 
§*# 176. Eine Abolition hinsichtlich der Verfassungsverletzung findet 
nicht Statt. 
Der Herzog wird hinsichtlich der wegen Verfassungsverletzung er- 
kannten Strafen (§ 164) ohne Zustimmung des betreffenden Landtags 
oder Landtagsausschusses keine Begnadigung ertheilen. 
+p177. Die Vollziehung der von dem Gerichtshofe wegen Verfassungs- 
verletzung ertheilten Erkenntnisse geschieht auf Anordnung des Herzogs, 
unmittelbar nach dem Eintritt der Rechtskraft. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und dem vor- 
gedruckten Herzoglichen Siegel. 
Gotha, den 3. Mai 1852. 
(L. S.) Ernst, H. z. S. C. G. 
v. See bach. 
Eleichzeitig mit dem Staatsgrundgesetz wurden publiziert als 
Beilage I: Die Wahlordnung für die Landtege der Herzogthümer 
Coburg und Gotha — und als 
Beilage II: Die Geschäftsordnung für die Landtage der Herzogthümer 
Coburg und Gotha.
	        
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