Geschäftsordnungen. 99
##63. Nur die Regierungsvertreter und die Berichterstatter der
Kommissionen dürfen geschriebene Reden verlesen. *PF⅛
s 64. Zu persönlichen Bemerkungen wird jedem Mitglied auf Ver-
langen, aber erst am Schlusse der Beratung oder, im Fall ihrer Ver-
tagung, am Schlusse der Sitzung das Wort erteilt.
65. Die Kammer kann jederzeit beschließen, eine angefangene
Verhandlung zu unterbrechen und die Fortsetzung auf eine andere Sitzung
zu verschieben oder den Gegenstand an die Kommission zurückzuverweisen.
Schluß der Beratung.
g 66. Der Präsident erklärt die Beratung für geschlossen, wenn sich
kein Redner mehr meldet oder die Kammer den Schluß der Beratung
beschließt. Vor Schluß der Beratung erhalten die Berichterstatter, die
Antragsteller und die Regierungsvertreter das Wort.
Uber den Antrag auf Schluß der Beratung wird ohne Begründung
und Beratung abgestimmt.
UUnmittelbar vor Festsetzung der Frage durch den Präsidenten können
die Berichterstatter der Kommissionen und die Regierungsvertreter noch-
mals das Wort nehmen. Die Beratung gilt dann als wieder eröffnet.
* 67. Jedes Mitglied kann über die Festsetzung der Frage die
Entscheidung der Kammer veranlassen und hierzu das Wort begehren.
Abänderungsanträge.
masss 68. Abänderungsanträge zu einem Gegenstand der Tagesordnung
t sen dem Präsidenten vor der Begründung schriftlich übergeben werden.
gestellt sein um zur Beratung zu gelangen, von mindestens 3 Mitgliedern
zusi Beie der zweiten Beratung nach § 36 sind solche Anträge nur
wenn sie von mindestens 6 Abgeordneten gestellt sind.
§ 70. — Abstimmung.
eines Eesetdie, Kauptabstimmung über Annahme oder Nichtannahme
auf Namensaußyschlags, über Beschwerdeführung und Anklage geschieht
Bei riio de Wen „ja“ oder a Absti g auf
· eschlüssen findet namentliche immun
Anttag von mindestens 15 üssen finde statt.
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Artikel einer Vochlle anderen Gegenstände und insbesondere über einzelne
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ngrticglågte YxkddurchAUfschenoder cgitzenbleibenz der Mitglieder ab-
stimmung zweifelhafter Entscheidung wird das Ergebnis der Ab-
zung durch Gegenprobe festgestelll
ordnun ? ie Wortmeldung zur Tagesordnung und zur Geschäfts-
stimmug ie Frage, ob der eine oder andere Vorschlag zuerst zur Ab-
8. 9 gebracht werden soll, unterbrechen die Erörterung der Haupt-
Die Frage,
ob der Gegenstand zur Beratung geeignet sei, und die
Verbesserungsvorschläge kommen vos der Sapieg zur Abstimmung.
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