Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Wahlgesetz. 161 
4. Braunschweig TV......... ... 2 Abgeordneter, 
5. Wolfenbüttel und Schöppenstdt. 2 „ 
6. Helmstdtt 1 „ 
7. Schöningen und Königslutter 1 „ 
8. Holzminden, Stadtoldendorf u. Eschershausen 1 „ 
9. Gandersheim, Seesen und Bad Harzburg 1 „ 
10. Blankenburg und Hasselfelde 1 
33. Die Landgemeinden werden in 6 Wahlbezirke eingetheilt, 
in deren jedem die dabei bemerkte Zahl von Abgeordneten gewählt wird: 
1) Landkreis Braunschwieg 3 Abgeordnete, 
2) Landkreis Helmsttbttt . . 3 „ 
3) Landkreis Wolfenbüttel ohne Amtsbezirk 
Harzbugsgsgggggg----= v 
4) Landkreis Gandersheim mit Amtsbezirk 
Harzzu999999999999ee99999999 3 „ 
5) Landkreis Holzminden 2 » 
b)LandkreigBlankenburg......... 1 Abgeordneter. 
5 4. Zu den wahlberechtigten Berufsständen gehören und es wählen: 
I. Die angestellten Geistlichen der evangelischen 
Landeskirbdbdben 2 Abgeordnete, 
. us ihrer Mitte, 
l Die Großgrundbesikzker 4 „ 
Er. Die Gewerbetreibenden 3 » 
Die wissenschaftlichen Berufsstinde.4 » 
· säznhvchstbesteuerten Einkommensteuerpflich- 
C— 5 „ 
85. Bei den besonderen Wahlen der im K. 4 aufgefü 1 " 
- - geführten Berufs- 
stände worden die Abgeordneten folgenden Bezirken gewählt: 
1 Abgeordneter der G eistlichen des Kreises Braunschweig 
und des Kreises Wolfenbüttel, 
eigrordneter der Kreise Helmstedt, Holzminden, Ganders- 
II. 4 Abg rolnd Blankenburg, 
III. 1 Abgedednete der Großgrundbesitzer des Landes, 
geordneter der Gewerbetreibenden des Kreises 
raunschwei 
er Kreise Wolfenbüttel und Helmstedt, 
Blinerete der Kreise Holzminden, Gandersheim und 
IV. 2 Abgeordnete der d- · » 
des Kreises Saliensceftlichenerufestanbe 
1 Abgeordneter der Kreise 98 ü lmstedt 
1 Abgeordneter der Si-e Wolfenbüttel und i) 
# Blonkendure, Kreise Holzminden, Gandersheim und 
2 baeordnetẽ der höchstbesteuerten Einkommen- 
1 Mkauerpflichtigen der Stadt Braunschweig, 
geordneter der übrige 
2 Abgeordnete der La gen Städte des Landes, 
— ndgemeinden zusammen. 
* Mouchpanpt, Handbuch der deuscen zuf 
Wahlgese#e. 11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.