Wahlgesetz. 161
4. Braunschweig TV......... ... 2 Abgeordneter,
5. Wolfenbüttel und Schöppenstdt. 2 „
6. Helmstdtt 1 „
7. Schöningen und Königslutter 1 „
8. Holzminden, Stadtoldendorf u. Eschershausen 1 „
9. Gandersheim, Seesen und Bad Harzburg 1 „
10. Blankenburg und Hasselfelde 1
33. Die Landgemeinden werden in 6 Wahlbezirke eingetheilt,
in deren jedem die dabei bemerkte Zahl von Abgeordneten gewählt wird:
1) Landkreis Braunschwieg 3 Abgeordnete,
2) Landkreis Helmsttbttt . . 3 „
3) Landkreis Wolfenbüttel ohne Amtsbezirk
Harzbugsgsgggggg----= v
4) Landkreis Gandersheim mit Amtsbezirk
Harzzu999999999999ee99999999 3 „
5) Landkreis Holzminden 2 »
b)LandkreigBlankenburg......... 1 Abgeordneter.
5 4. Zu den wahlberechtigten Berufsständen gehören und es wählen:
I. Die angestellten Geistlichen der evangelischen
Landeskirbdbdben 2 Abgeordnete,
. us ihrer Mitte,
l Die Großgrundbesikzker 4 „
Er. Die Gewerbetreibenden 3 »
Die wissenschaftlichen Berufsstinde.4 »
· säznhvchstbesteuerten Einkommensteuerpflich-
C— 5 „
85. Bei den besonderen Wahlen der im K. 4 aufgefü 1 "
- - geführten Berufs-
stände worden die Abgeordneten folgenden Bezirken gewählt:
1 Abgeordneter der G eistlichen des Kreises Braunschweig
und des Kreises Wolfenbüttel,
eigrordneter der Kreise Helmstedt, Holzminden, Ganders-
II. 4 Abg rolnd Blankenburg,
III. 1 Abgedednete der Großgrundbesitzer des Landes,
geordneter der Gewerbetreibenden des Kreises
raunschwei
er Kreise Wolfenbüttel und Helmstedt,
Blinerete der Kreise Holzminden, Gandersheim und
IV. 2 Abgeordnete der d- · »
des Kreises Saliensceftlichenerufestanbe
1 Abgeordneter der Kreise 98 ü lmstedt
1 Abgeordneter der Si-e Wolfenbüttel und i)
# Blonkendure, Kreise Holzminden, Gandersheim und
2 baeordnetẽ der höchstbesteuerten Einkommen-
1 Mkauerpflichtigen der Stadt Braunschweig,
geordneter der übrige
2 Abgeordnete der La gen Städte des Landes,
— ndgemeinden zusammen.
* Mouchpanpt, Handbuch der deuscen zuf
Wahlgese#e. 11