Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Wahlgesetz. 169 
na ö Einkommens im Wahlbezirke auf einander folgen, 
tu- bre ini Schlusse mehrere Einkommensteuerpflichtige 
mit gleichem Einkommen, so entscheidet unter ihnen das Loos. 
II. Wahlverfahren. 
A. Allgemeine Bestimmungen. 
10. Di ahl sämmtlicher Abgeordneten der Stadt= und Land- 
zemhnict im fwhn lin Herzogthume an ein und demselben Tage 
stattfinden, die Wahl der Abgeordneten der Berufsstände gleichfalls, jedoch 
age später. » 
ford Küter as h an diesem Tage ohne weitere Auf- 
orderung an dem Orte der Wahl. 
. Dasg Verfahren wird 11 Uhr Morgens eröffnet und 1 Uhr Nach- 
mittags geschlossen. Die Wahlhandlung kann früher geschlossen werden, 
lobald alle Wahlberechtigten, außer den entschuldigt ausgebliebenen, ihr 
ahlrecht ausgeübt haben. Durch Landesherrliche Verordnung kann 
allgemein oder für einzelne Wahlkörper die Dauer des Wahlverfahrens 
auf die Zeit von 11—12 Uhr beschränkt werden. Soweit der Wahlkörper 
geschlossen wählt, kann auf sofortige Anordnung des Wahlvorstehers 
eine etwa erforderliche Stichwahl nach Feststellung des Ergebnisses des 
ersten Wahlganges, jedoch nicht vor 1 Uhr Nachmittags, sogleich vor- 
enommen werden, sofern wenigstens ¾ der allein zuzulassenden Wähler, 
le im ersten Wahlgange gestimmt haben, anwesend sind. 
11. Die Wahl geschieht durch verschlossene, vom Wahlvorsteher 
frder einem Gehülfen in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel. 
welche nur die Namen der Candidaten enthalten dürfen, denen die Wähler 
bore Stimme geben wollen. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier 
üsen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Wahl 
eines bgerbahlberechtigte, welche ohne Entschuldigung zu der Wah 
r 
10 A zu ent ichtem nicht erscheinen, haben eine Ordnungsstrafe von 
Als Entschuldig! 
ärz### #bigungen gelten nur 
) brstich bescheinigte, das Erscheinen zur Wahl hindernde Krank- 
2) unaufschiebbare d ; igende und als 
durch Vertretung nicht zu erledigen e .. 
ikixchåtstsdekvokgeætzten dienschehorde bescheinigte Geschäfte 
. ..-.-emeind- irchendienste, 
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escheinigte Behindern ignisse oder andere 
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gʒie Entschuldigung ist spät · Stunde der Wahl 
b Ipätestens r ersten » 
aälzudbeljc Wahlvorsteher schriftlich mit in der erlten ben Bescheinigung 
die Entngen.= Bei plötzlich eintretender Behinderung am Wahltage kann 
n schuldigung am folgenden Tage nachgeholt werden. Der Wahl-
	        
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