Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Wahlgesetz. 175 
8 42. Das Amt des Wahlvorstehers übernininit der Kreisdirector 
am Sitze des Wahlortes, bei dessen Behinderung ein auf Bericht Herzog- 
licher Kreisdirection von dem Herzoglichen Staats-Ministerium zu er- 
nenender Vertreter. · 
Die Herzogliche Kreisdirection hat für den geeigneten Wahlraum am 
Wahlorte, nöthigenfalls auf Kosten der Büreaucasse, Sorge zu tragen 
und das bestimmte Wahllokal spätestens 8 Tage vor dem Wahltage durch 
eine Bekanntmachung im amtlichen Theile der Braunschweigischen An- 
zeigen zur Kenntniß der Wahlberechtigten zu bringen. Das Protokoll 
führt ein Beamter der Kreisdirection. · « 
Die Feststellung des Gesammtergebnisses der Wahl liegt dem Kreis- 
director an dem im Gesetze über die Zusammensetzung der Landes- 
versammlung § 5 Vy) zuerst genannten Kreisorte des Bezirks ob, welcher 
4 ahleommisser unter Zuziehung eines Protokollführers an seinem 
lenstsitze thätig wird. · « 
.«43 * Nem Wahlvorsteher wird vom Herzoglichen Steuerkollegium 
eine Liste der Wahlberechtigten vor dem Wahltermine mitgetheilt. 
6. Für die höchstbesteuerten Eink « 
s rI -s- 
§.44· Das Herzogliche Steuer-Collegium wird alljährlich im Decem- 
ber eine namentliche Liste der als böchstbesteuerte Einkommensteuer- 
flichtige wahlberechtigten Personen, jedoch ohne Hinzufügung des Ein- 
danmens, zu welchem ein jeder veranlagt worden, bekannt machen und 
ei 
renne ie Wahlberechtigten der verschiedenen Wahlbezirke von einander 
n. 
  
Diese Liste i S ür die in dem nächsten Kalenderjahre 
vorkommendist - für die in chsi 
Steu 5. Einwendungen gegen die Liste sind bei dem Herzoglichen 
zubter Collegium binnen 14 Tagen nach Bekanntmachung der Liste an- 
gen. 
Gegen die Entschei · . « indet 
cheidungen des Herzoglichen Steuer-Collegiums finde 
ohne ruhchiedee Wirkund Klage z| deh Berwaltungsgerichtshofe statt. 
erfolgen in der Sülen der höchstbesteuerten Einkommensteuerpflichtigen 
Fü « a raunschweig. 
schwant dth Wa lraume hab die Herzogliche Kreisdirection Braun- 
jeden der dr 1 als auf Kosten der Bureaucasse, zu sorgen. Die für 
den Braunsch ahlbezirke bestimmten Wahlräume sind 8 Tage vorher in 
47. Di elschen Anzeigen bekannt zu machen. 
Herzogliche Staate Mdarstcer und Stellvertreter derselben ern n 
der dindt Braunschwei 9. um. Die Protokollführer stellt der Mag 
S. Den, Wahlvorste lichen Steuer- 
Collegi ie Li orstehern werden vom Herzoglich » 
mitgegtgletxktldte Listen der Wahlberechtigten zeitig vor dem Wahltermine 
  
Berichtigt (anstatt § 4) S. 91 
912 
.)TP 43. Bis 2. Märar- ... 
zum Ges. v. 2. 9 der 
Liste durch die Mezum! r März 1903 Art. IV (S. 23) erfolgte die Mitteilung
	        
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