Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

364 Oldenburg. 
Conferenz abordnen so hat der Landtag seinerseits drei Abgeordnete 
zu der Conferenz zu wählen. 
5 115. Nach beendigten Conferenz-Verhandlungen ist dem Land- 
tage das Ergebniß mit den daran geknüpften Vermittelungs-Vorschlägen 
durch einen Berichterstatter vorzutragen, welchen die zur Conferenz 
gewählten Abgeordneten aus ihrer Mitte ernennen. 
Durch Annahme eines Vermittelungs-Vorschlags werden die ent- 
gegenstehenden Beschlüsse des Landtags wieder aufgehoben.
	        
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