400 Preußen.
5 82. Die Geschäftsordnung bleibt fortdauernd von Session zu
Session in Kraft. Abänderungen derselben können auf Grund eines Be-
schlusses des Hauses erfolgen, welcher durch einen Bericht der Geschäfts-
ordnungskommission vorbereitet ist. Anträge einzelner Mitglieder auf
Abänderung der Geschäftsordnung sind unmittelbar an den Vorsitzenden
der Kommission zu richten, welcher deren Erledigung herbeizuführen hat.
2. Geschäfts-Ordnung für das Haus der Abgeordneten vom
16. Mai 1876
mit den bis zum Schluß des Jahres 1910 beschlossenen Anderungen?).
I. Zusammentritt des Hauses der Abgeordneten und Prüfung der
Wahlen.
Zusammentritt des Hauses.
§ 1. (1) Beim Eintritte einer neuen Legislaturperiode tritt nach
Eröffnung der beiden Häuser des Landtages (Artikel 76 der Verfassungs-
urkunde) das Haus der Abgeordneten unter dem Vorsitz seines ältesten
Mitgliedes zusammen. Das Amt des Alterspräsidenten kann von dem
dazu Berufenen auf das im Lebensalter ihm am nächsten stehende Mit-
glied übertragen werden.
(2) Für jede fernere Session derselben Legislaturperiode setzen die
Präsidenten der vorangegangenen Session ihre Funktionen bis zur voll-
endeten Wahl des Präsidenten fort (§ 7).
(3) Der Vorsitzende ernennt provisorisch, für die Frist bis zur Kon-
stituierung des Vorstandes (5 8), vier Mitglieder zu Schriftführern.
Bildung der Abteilungen.
§52. Das Haus wird, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
Mitglieder, durch das Los in sieben Abteilungen möglichst gleicher Mit-
gliederzahl geteilt.
(2) Jede Abteilung wählt mit absoluter Stimmenmehrheit einen Vor-
sitzenden und einen Schriftführer, sowie Stellvertreter für beide.
(3) Die Abteilungen bestehen fort, bis das Haus auf einen durch 50 Unter-
schriften unterstützten Antrag ihre Erneuerung beschließt. Dieselben sind
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig
(5 31).
Prüfung der Wahleny.
§. Behufs Prüfung der Wahlen wird jeder Abteilung eine mög-
lichst gleiche Anzahl der einzelnen Wahlverhandlungen durch das Los
zugeteilt.
#s 4. Wahlanfechtungen und von seiten eines Mitgliedes des Hauses
1) Amtliche Ausgabe Dezember 1910 (Preußische Verlagsanstalt G. m. b. H. Berlin).
2) Ié# 3 bis 5 b angenommen in der Sitzung vom 12. Februar 1877.