Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnungen. 411 
(3) Uber Anträge der Regierung kann nicht zur Tagesordnung über- 
gegangen werden. 
t) Schluß und Vertagung der Debatte. 
53. (1) Der Schluß der Diskussion erfolgt durch den Präsidenten 
nach Erschöpfung der Rednerliste oder auf Beschluß des Hauses. 
(2) Stellt sich nach geschlossener Diskussion bei der Abstimmung die 
Beschlußunfähigkeit heraus, so findet die anderweite Abstimmung ohne 
Debatte statt. ' 
§54.(1)DerAntragaufdieVertagungoderaufdenSchluß 
der Debatte bedarf der Unterstützung von 30 Mitgliedern. Wenn solche 
erfolgt, so wird die Rednerliste verlesen, und demnächst ohne weitere 
Motivierung des Antrages und ohne Diskussion über denselben abgestimmt. 
(2) Auch in einer Geschäftsordnungsdebatte, sowie in der Diskussion 
über Feststellung der Tagesordnung ist ein Schlußantrag zulässig. 
§ 55. Nach geschlossener Diskussion stellt der Präsident die Fragen; 
über die Stellung derselben kann das Wort begehrt werden, das Haus 
beschließt darüber. Sind mehrere Fragen vorhanden, so hat der Präsident 
solche sämtlich der Reihenfolge nach vorzulegen. Die Fragen sind so zu 
stellen, daß sie einfach durch Ja oder Nein beantwortet werden können. 
Bei Stimmengleichheit wird die Frage als verneint angesehen. 
556. Die Teilung der Frage kann jeder Einzelne verlangen. Wenn 
über deren Zulässigkeit Zweifel entstehen, so entscheidet bei Anträgen 
und Amendements der Antragsteller, in allen anderen Fällen das Haus. 
8) Abstimmung. 
5 57. Unmittelbar vor der Abstimmung ist die Frage zu verlesen. 
5 58. (1) Die Abstimmung geschieht durch Aufstehen oder Sitzen- 
bleiben. Die absolute Mehrheit entscheidet. 
(2) Ist das Ergebnis nach der Ansicht des Präsidenten oder eines der 
beiden fungierenden Schriftführer zweifelhaft, so wird die Gegenprobe 
gemacht. Liefert auch diese noch kein sicheres Ergebnis, so erfolgt die 
Zählung des Hauses. 
. 59. Die Zählung geschieht in der nachstehenden angegebenen 
eise: 
Der Präsident fordert die Mitglieder auf, den Saal zu verlassen. 
Sobald dies geschehen, sind die Türen zu schließen, mit Ausnahme 
einer Tür zur Linken und einer Tür zur Rechten des Bureaus. 
An jeder dieser beiden Türen stellen sich je zwei Schriftführer auf. 
Auf ein vom Präsidenten mit der Glocke gegebenes Zeichen 
treten diejenigen Mitglieder, welche mit „Ja“ stimmen wollen, 
durch die Tür rechts vom Bureau, diejenigen, welche mit „Nein“ 
stimmen wollen, durch die Tür links vom Bureau in den Saal ein. 
Die an jeder der beiden Türen stehenden zwei Schriftführer 
zählen laut die eintretenden Mitglieder. » 
Demnächst gibt der Präsident ein Zeichen mit der Glocke, schließt 
das Skrutinium und läßt die Türen des Saales öffnen.
	        
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