Geschäftsordnung. 563
8 5. Der Präsident und die beiden Vicepräsidenten werden im
getrennten Wahlgang mit Stimmzetteln durch absolute Stimmenmehrheit
erwählt.
Hat sich bei dem ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit nicht er-
geben, so sind diejenigen zwei Candidaten, welche die meisten Stimmen
erhalten haben, auf die engere Wahl zu bringen. Tritt Stimmengleichheit
ein, so entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Vorsitzenden
gezogen wird.
Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer der Legislatur-
beriode gewählt.
§s 6. Dem Präsidenten liegt die Leitung der Verhandlungen, die
Handhabung der Ordnung und die Vertretung des Landtags nach Außen
ob. Auch wenn er nicht schon zu einzelnen Commissionen als Mitglied
beigewählt ist, hat er das Recht, den Sitzungen der Commissionen mit
berathender Stimme beizuwohnen.
Er beschließt über Annahme und Entlassung des für den Landtag
erforderlichen nicht definitiv angestellten Verwaltungs= und Dienst-
personals, sowie über die Ausgaben zur Deckung der Bedürfnisse des
Landtags innerhalb des gesetzlich festgestellten Voranschlags.
Die beiden Vicepräsidenten vertreten den Präsidenten in Be-
binderungsfällen nach Maßgabe des Grundgesetzes.
77. Die beiden Schriftführer werden für die Dauer jeder Session
in einer einzigen Wahlhandlung nach relativer Stimmenmehrheit gewählt.
Sie haben abwechselnd, je nach Anordnung des Präsidenten, die Auf-
nahme der Protocolle und den Druck der Verhandlungen zu überwachen,
Schriftstücke auf Erfordern vorzulesen, den Namensaufruf zu halten,
die Rednerliste zu führen und den Präsidenten in der Besorgung der
außeren Angelegenheiten des Landtags zu unterstützen.
5*#8. Zur Führung der Protocolle, Besorgung der Serretariats-
und archivarischen Geschäfte wird für jede Sitzungsperiode ein besonderer
verpflichteter Beamter vom Herzogl. Staatsministerium im Einvernehmen
miit dem Landtagsvorstand beauftragt, welchem auf Erfordern noch
Hülfsbeamte beigegeben werden.
V. Sitzungen des Landtags.
§6 9. Für jede einzelne Sitzung ist der Landtag beschlußfähig, so-
ald wenigstens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
Die Sitzungen sind öffentlich. Sie können jedoch auf Verlangen
eines landesherrlichen Commissars, auf Antrag des Präsidenten oder
von 3 Mitgliedern in eine geheime verwandelt werden, in welcher dann
zunächst über diesen Antrag abzustimmen ist. 4
Sobald die geheime Sitzung verkündigt ist, haben sich alle Zuhörer
auf Auffordern des Präsidenten zu entfernen. »
bei Die Herzogl. Commissarien können den geheimen Sitzungen
eiwohnen.
* 10. Dem Präsidenten steht die Handhabung der Polizei im
Sitzungsgebäude und in den Zuhörerräumen zu. Wer auf der Tribüne
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