Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

660 Waldeck und Pyrmont. 
Ist einer der Vorsitzenden verhindert, an einer Sitzung Theil zu 
nehmen, so wird für diese von der Versammlung ein Stellvertreter für 
den Verhinderten ernannt. 
Aege: uher J 29. Selbstständige Anträge der Abgeordneten sind 
schriftlich nebst Begründung und Unterstützung von 
3 Mitgliedern beim Vorsitzenden einzugeben. 
Verbesserungs. Anträge, welche die Verbesserung eines in der Verhandlung be- 
antrage. riffenen Gegenstandes bezwecken, können zu jeder Zeit, jedoch vor aus- 
gesprochenem Schluß der Debatte gestellt und, wenn sie von drei Mit- 
gliedern unterstützt, sogleich berathen werden. Die Kammer hat jedoch 
das Recht, einen Verbesserungsantrag an den betreffenden Ausschuß zu 
verweisen und inzwischen die Verhandlung auszusetzen. Anträge beider 
ieberaufnahme rt, welche von dem Antragsteller vor der Abstimmung zurückgezogen 
o Taigen sind, können von einem andern Mitgliede sofort wieder in derselben Lage 
aufgenommen werden. 
Ein als dringlich eingebrachter Antrag muß durch 
fünf Mitglieder unterstützt sein. Der Antragsteller hat die Dringlichkeit 
sofort zu begründen und wird dann ohne weitere Verhandlung über die 
Dringlichkeit abgestimmt und solche als angenommen betrachtet, wenn 
3) der Stimmen dafür sich erklären. 
Driugliche Dringliche Anträge bedürfen eines Ausschußberichts nicht und werden 
inräge (() vor allen andern Geschäften erledigt. 
Wesensoige ver 5 30. Niemand darf das Wort nehmen, ohne es von dem Vor- 
sitzenden verlangt und erhalten zu haben. Die Reihenfolge der Redner 
darf nicht unterbrochen werden. Solange es möglich ist, wird mit den 
Rednern, welche für und wider reden wollen, gewechselt (s. jedoch § 22). 
Insbesondere bel 5 31. Bei Gesetzesvorschlägen erhalten diejenigen zuerst das Wort, 
.vLelcde#welche im Allgemeinen über die Grundsätze des Entwurfs oder einer 
Abtheilung desselben sprechen wollen; hierauf geht die Verhandlung auf 
die einzelnen Artikel und auf die sich darauf beziehenden Abänderungs- 
vorschläge über. 
Urwiice 5 32. Es können immer das Wort verlangen: 
Wr der, 1) die, welche darauf antragen wollen, zur Tagesordnung über- 
langt werden zugehen oder einen Gegenstand auf unbestimmte Zeit zu ver- 
tagen; 
2) die, welche über die Fragstellung, die Handhabung der Geschäfts- 
ordnung, die Berichtigung einer Thatsache sprechen wollen. 
Tyeilnahme des 5 33. Will der Vorsitzende an der Debatte Theil nehmen, so muß 
ifween an er den Vorsitz abgeben und darf solchen bis zur erfolgten Abstimmung 
über die vorliegende Frage nicht wieder übernehmen. 
Bei den ohne vorgängige Berathung im Ausschuß zur öffentlichen 
Verhandlung gestellten Sachen soll der Präsident befugt sein, an der 
Discussion Theil zu nehmen. 
Anl. 96 de 1864. 
Neden. 34. Die Redner sprechen stehend von ihren Plätzen aus. Sie dürfen 
keine Persönlichkeiten einmischen. Das Verlesen schriftlich abgefaßter
	        
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