Geschäftsordnung. 59
Die Uberweisung erfolgt in der Regel
„zur Kenntnisnahme“, wenn das Gesuch nicht völlig unbegründet
erscheint, zurzeit jedoch kein Anlaß zu einer bestimmten
Stellungnahme des Landtags vorliegt, oder wenn es
für geeignet erachtet wird, den Maßnahmen der Gesetz-
gebung und Verwaltung als Unterlage für die Ent-
schliehungen zu dienen;
„zur Erwägung“", wenn die in der Eingabe gegebenen An-
regungen einer weiteren Behandlung empfohlen werden
sollen oder das vorgebrachte persönliche Anliegen zwar
nicht in jeder Beziehung, jedoch so weit begründet er-
scheint, daß eine weitere oder erneute Prüfung und
Verfolgung der Angelegenheit erwünscht ist;
„zur Berücksichtigung“, wenn das Gesuch in jeder Hinsicht als
begründet und durchführbar sich darstellt, so daß dessen
baldige Erfüllung angenommen wird.
§59. Uber die Erledigung der Petition macht der Präsident dem
Gesuchsteller Mitteilung. Ist die Petition von mehreren eingereicht, so
ergeht die Mitteilung an den zuerst Unterzeichneten.
VII. Abschnitt.
Geschäftsvorschriften für die Sitzungen des Land-
tags.
A. Tagesordnung.
560. Zeit und Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landtags
wird durch den Präsidenten vor dem Schlusse jeder Sitzung verkündigt.
Erhebt sich Widerspruch, so entscheidet der Landtag.
Der Präsident kann Zeit und Tagesordnung der nächsten Sitzung
. auch außerhalb einer Sitzung selbständig festsetzen, wenn der Landtag
ihn dazu ermächtigt oder infolge Aushebung der Sitzung wegen Beschluß-
unfähigkeit oder Ruhestörung nicht entscheiden kann.
Die Vorlagen der Staatsregierung müssen den übrigen Gegen-
ständen der Tagesordnung vorangestellt werden. Ferner müssen der
Haupt-Finanz-Ekat und die von der Staatsregierung als dringlich be-
zeichneten Vorlagen vor anderen Verhandlungsgegenständen zur Be-
ratung und Beschlußfassung gelangen. Abweichungen hiervon sind nur
mit Zustimmung der Staatsregierung zulässig.
6 61. Die Tagesordnung wird verrvielfältigt, den Abgeordneten
und dem Landesherrlichen Landtagskommissar mitgeteilt und im Sitzungs-
saale sowie an sonst geeigneter Stelle in den Landtagsräumen ausgehängt.
» ird am gleichen Tage eine weitere Sitzung anberaumt, so genügt
die mündliche Verkündung durch den Präsidenten. In diesem Falle
dürfen Verhandlungsgegenstände, welche nicht auf der Tagesordnung
er ersten Sitzung standen, nur mit Zustimmung der Staatsregierung
auf die neue Tagesordnung gesetzt werden.
* 62. Eine Verhandlung des Landtags kann nur über die Gegen-