Geschäftsordnungen. 89
tokoll der geheimen Sitzung gedruckt werden solle. Im Falle der Be-
jahung wird das über eine geheime Sitzung aufgenommene Protokoll
den Protokollen über die öffentlichen Sitzungen angeschlossen und mit
denselben zum Druck befördert. Nur bei solchen Verhandlungen, für
welche die Regierungskommission geheime Sitzung verlangt hat, können
ohne ausdrückliche Zustimmung derselben die Protokolle nicht öffentlich
durch den Druck bekannt gemacht werden.
5 70. Die Protokolle der Sitzungen werden von den Sekretären
beurkundet, sie sind längstens 8 Tage nach der Sitzung zur Einsicht der
Mitglieder aufzulegen.
5 71. Es werden dem Drucke übergeben:
a. alle Protokolle der öffentlichen Sitzungen,
b. alle Protokolle der geheimen Sitzungen, welche die Kammer
zur Bekanntmachung geeignet findet,
c. alle Kommissionsberichte, deren Druck die Kammer beschließt,
d. alle Beilagen, ohne welche das Protokoll nicht verständlich ist.
Außerdem kann die Kammer beschließen, daß die stenographischen
Protokolle einer Sitzung oder einzelne Reden besonders gedruckt werden.
72. Es wird ein Archivar von der Kammer angestellt, auf einen
Vorschlag von drei Kandidaten, den der Präsident zu machen hat.
Die Wahl geschieht durch relative Stimmenmehrheit.
Der Archivar besorgt zugleich die Expeditur und ist auch der Zahl-
meister der Kammer.
der à 3. Der Präsident und die Sekretäre stellen das für den Dienst
oder anzlei erforderliche Personal für die Dauer der Versammlung an,
an ersuchen die Regierung um eine Aushilfe aus der Zahl der bei den
Wien in der Residenz angestellten Personen.
der Ner Boten und Diener, deren die Kammer bedarf, werden ihr von
gierung zugetheilt.
as Kanzleipersonal wird vom Präsidenten der Kammer verpflichtet.
5 74. Di Ausgaben der Kammer.
Ausgaben, ins. Kammer erhält die zur Bestreitung ihrer nothwendigen
kosten ihrer Woelondere ihre Bureaukosten und der Diäten und Reise-
Z Abcder ersorderiichen Mittel aus der Sieatetese,93 0oei
Zahlun var der Kammer, der zugleich Kassier ist, leistet die
Zahlung auf aleisung des Präsidenten ind kor Sekretäre. Er legt
über deren Ergebniß 86 8 „die von einer Kommission zu prüfen ist, und
Vortrag erstatten. erichterstatter in öffentlicher Sitzung der Kammer
Polizei der Kammer
z 76. Der Präsident übt di a « ···
' · - die Polizei in dem ständischen Lokal.
Der Einlaß in den Sitzun Sollsel in
die Verfassung dahin berufencesaal ist nur Denen gestattet, welche durch
77. Wer von den Zuhörern « i ißz-
· urch Zeichen des Beifalls oder Miß-
aligung, oder auf andere Weise die PScheVN ish Versammlung stört, wird
en, sich zu entfernen, nach Umständen selbst arretirt, und auf