Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnungen. 89 
tokoll der geheimen Sitzung gedruckt werden solle. Im Falle der Be- 
jahung wird das über eine geheime Sitzung aufgenommene Protokoll 
den Protokollen über die öffentlichen Sitzungen angeschlossen und mit 
denselben zum Druck befördert. Nur bei solchen Verhandlungen, für 
welche die Regierungskommission geheime Sitzung verlangt hat, können 
ohne ausdrückliche Zustimmung derselben die Protokolle nicht öffentlich 
durch den Druck bekannt gemacht werden. 
5 70. Die Protokolle der Sitzungen werden von den Sekretären 
beurkundet, sie sind längstens 8 Tage nach der Sitzung zur Einsicht der 
Mitglieder aufzulegen. 
5 71. Es werden dem Drucke übergeben: 
a. alle Protokolle der öffentlichen Sitzungen, 
b. alle Protokolle der geheimen Sitzungen, welche die Kammer 
zur Bekanntmachung geeignet findet, 
c. alle Kommissionsberichte, deren Druck die Kammer beschließt, 
d. alle Beilagen, ohne welche das Protokoll nicht verständlich ist. 
Außerdem kann die Kammer beschließen, daß die stenographischen 
Protokolle einer Sitzung oder einzelne Reden besonders gedruckt werden. 
72. Es wird ein Archivar von der Kammer angestellt, auf einen 
Vorschlag von drei Kandidaten, den der Präsident zu machen hat. 
Die Wahl geschieht durch relative Stimmenmehrheit. 
Der Archivar besorgt zugleich die Expeditur und ist auch der Zahl- 
meister der Kammer. 
der à 3. Der Präsident und die Sekretäre stellen das für den Dienst 
oder anzlei erforderliche Personal für die Dauer der Versammlung an, 
an ersuchen die Regierung um eine Aushilfe aus der Zahl der bei den 
Wien in der Residenz angestellten Personen. 
der Ner Boten und Diener, deren die Kammer bedarf, werden ihr von 
gierung zugetheilt. 
as Kanzleipersonal wird vom Präsidenten der Kammer verpflichtet. 
5 74. Di Ausgaben der Kammer. 
Ausgaben, ins. Kammer erhält die zur Bestreitung ihrer nothwendigen 
kosten ihrer Woelondere ihre Bureaukosten und der Diäten und Reise- 
Z Abcder ersorderiichen Mittel aus der Sieatetese,93 0oei 
Zahlun var der Kammer, der zugleich Kassier ist, leistet die 
Zahlung auf aleisung des Präsidenten ind kor Sekretäre. Er legt 
über deren Ergebniß 86 8 „die von einer Kommission zu prüfen ist, und 
Vortrag erstatten. erichterstatter in öffentlicher Sitzung der Kammer 
Polizei der Kammer 
z 76. Der Präsident übt di a « ··· 
' · - die Polizei in dem ständischen Lokal. 
Der Einlaß in den Sitzun Sollsel in 
die Verfassung dahin berufencesaal ist nur Denen gestattet, welche durch 
77. Wer von den Zuhörern « i ißz- 
· urch Zeichen des Beifalls oder Miß- 
aligung, oder auf andere Weise die PScheVN ish Versammlung stört, wird 
en, sich zu entfernen, nach Umständen selbst arretirt, und auf
	        
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