Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Königlich-Baierisches 
Regierungsblat t. 
  
VI. Stäck. München, Mittwoch den s. Februar 1806. 
  
  
Instruktion 
für die 
Elementar-Lehrer in den königlichen 
Stadt= und Landschulen. 
  
(Beschlutß). 
S. 4. 
Auch beym Rechnen foll der Lehrer sich 
wieder, wie bey dem Sprech= und Schreib- 
Unterrichte, auf die nöthigsten und all- 
gemeinsten Regeln beschränken, und 
diese vom Schüler durch Selbst-Tharigkeit, 
d. i. durch eigenes Nachdenken, auf einzelne 
Falle angewandt werden. Zeit= und Mü- 
hesparende praktische Vortheile die- 
nen beym Rechnen, wie überall, dem Ge- 
werbs-Manne, Bürger und Bauer in sei- 
nem Hauswesen weit mehr, als eine Menge 
halbverstandner und belboergebner Regeln. 
8. 
Einen besonderen Vtheit beym Rech- 
nungs-Unterrichte gewähren die hierbey zu 
benützenden stillen Beschäftigungen 
der Schüler. Wenn nämlich die gesetzmäßi- 
ge Arbeit vollendet, oder während der Leh- 
rer mit einer anderen Abthcilung beschäftigt 
ist, dürfen die Einen eine ihnen selbst belie- 
bige Arbeit anfangen, und z. B. sich selbst 
ausgedachte Rechnungen aufschreiben und be- 
arbeiten. Dieß thun die Kinder sehr gerne. 
äßte nun der behrer nach einer dazu bestimm- 
ten Zeit sich von Mehreren die Rechnungen 
vorzeigen, und die dabey gedachten Geschichten 
erzählen, so überzeugt er sich gewiß bald 
von dem vielfachen Huuten dieser Uebungen. 
6. 
Bepym Tasel= Ichunn sollen immer meh- 
rere Schüler zugleich beschaͤftiget seyn. 
Der Lehrer schreibt die Aufgabe an die Ta- 
sel, ein zwenter liest sie, ein dritter giebt 
die Rechnungs-Weise an, ein vierter be- 
ginnt die Berechnung selbst, ein fünfter 
fährt sie fort, ein sechsrer vollendet sie, u. 
s. w. Zugleich kann die Aufgabe von allen 
übrigen Schülern auf Schiefertafeln oder 
Papier bearbeitet werden. Lehrer und Schü- 
ler freuen sich dann über die gelungene L6= 
sung der Aufgabe, die sich durch die Probe 
bewährt hat, und an der Alle Antheil ge- 
nommen haben. 
. 27. 
Bey der Lehre von Maaßen, Ge— 
wichten, Muͤnzen u. dgl. geht die Kennt- 
niß der inlaͤndischen allen auslaͤndischen vor. 
Bey diesen werde vorzüglich das Varhaͤlt- 
niß zu jenen angegeben; bey dem Zeitmaaße 
ins Besondere das Kalender-Wesen 
erklärt und, die Vorurtheile über den Ein- 
fluß der Gestirne auf verschiedene mensch- 
liche Handlungen, als oft sehr schädlicher 
Aberglauben, entkräftet.
	        
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