Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

koͤnigliche Landgerichte und andere Polizeh- 
Obrigkeiten in Zeit acht Tagen nach Empfang 
dieß, über den Ankaufspreis des ausländi- 
schen Hopfens genau und zuverläßig Be- 
richt bey Vermeidung eines eigenen Bothens 
zur unterzeichneten Stelle einzubefördern. 
München den 3. Hornung 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Reichsfreyherr von Weichs, Präsidem. 
von Heinlet, Sekrecär. 
  
b) Für das Fürstenthum Bamberg. 
(Die Anwendung der kdniglichen Mauthordnung 
in dem Fürstenthume Bamberg betreffend). 
Im Namen Sr. Königlichen Majestät 
von Baiern. 
Auf die allerunterthänigste Anzeige der 
Landesdirektion zu Bamberg, daß ein gerin- 
ger Impost auf rohe Häute und die völlige 
Ausfuhrfeeyheit der Baumrinde und bohe 
die nachtheilige Wirkung erzeuge, daß ein 
großer Theil dieses rohen Materials ins Aus- 
land verführt, demnächst veredelt wieder zu- 
rückgebracht, und auf diese Weise der inlän- 
dischen Industrie ein beträchtlicher Theil des 
Arbeitslohns entzogen werde; daß zugleich 
auch die Ausfuhr des Schmalzes unverhält- 
nißmäßig drückend für den Zehrstand sey, 
haben Seine königliche Majestät, untermag. 
Dezember 1805, allergnaͤdigst beschlossen, 
daß die unterm 7. Dezember des J. 1804 
in allerhoͤchst Ihren aͤlteren Kurstaaten einge- 
führte Zoll= und Mauthordnung auch für 
das Fürstenthum Bamberg passende und an- 
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wendbare Bestimmungen erhalten solle; weß- 
halb allerhöchst Sie sich bewogen gefunden 
haben, folgendes zu verordnen: 
I. Der Jentner rohe Hdute und Bälte 
soll mit einer Essitoabgabe von 3 fl. sporko — 
II. Der Zentner Schmalz gleichfalls mit 
3ä fl. sporko — 
III. Lederlohe und Loherinden mit 3 fl. 
vom Hundert des Werths belegt werden. 
Welches hierdurch zur allgemeinen Kenniniß 
und Befolgung bekannt gemacht wird. 
Bamberg den 17. Jänner 7806. 
Königliche Landesdirektion. 
Stephan Freyherr von Stengel. 
Eriedmann. 
Beförderungen. 
Durch eine allerhöchste Entschließung vom 
25. Jänner laufenden Jahres haben Seine 
königliche Majestät den Prästdenten und 
Generalkommissär im Herzogehum Neuburg, 
Grafen von Tassis, zum königl. Hofkom- 
missär für die Civilbesütz-Ergkelfung und 
Administration des Fürstenthums Eichstädt; 
— den Präsidenten der obersten Justigstelle 
in Schwaben, Freyherrn von Fraunberg, 
zum königlichen Hofkommissär für die Be- 
sitzergreifung von dem salzburgischen Antheile 
des Fürstenthums Passau zu ernennen geruht. 
Vermöge allerhöchsten Reseripts vom 
ro. Jähner haben Seine köntgliche Ma- 
jestär den Wegmeister Anton Bieller zum 
Strassen= und Brückenbau-Ingenieur zu 
Neumarkt allergnädigst befordert.
	        
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