Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Königlich-Baierisches 
Regierung sblatt. 
  
VII. Stück. München, Mittwoch den r2. Februar 1806. 
  
Königliche allerhöchste Verordnung. 
  
  
(Den Preßburger Frieden und die Staatéverfassung in Baiern betreffend). 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. rômischen Reichs 
Erzpfalzgraf, Erztruchseß und Kurfürst. 
Da in dem zwischen Seiner römisch = auch österreichisch= kaiserlichen und königlichen 
Majestät, dann zwischen Seiner französisch = kaiserlichen und königlichen Majestät am 26. 
Dezember 18o5 zu Preßburg abgeschlossenen Frieden mehrere Bestimmungen enthalten 
sind, durch welche Unsere Staaten nicht nur einen neuen Zuwachs, sondern auch sowohl 
ihre bisherigen dußern und innern staatsrechtlichen Verhälinisse eine Abänderung erhalten 
haben, wohin vorzüglich die Artikel 7, 8, 13, 14 und #s gehören, so verordnen Wir, 
daß dieser Friedenstraktat in allen Punkten, wesche Unsere Staaten und die Uns garan- 
tirten Souveränitäts-Rechte berressen, als ein pragmatisches Geseßz angesehen 
werden solle; und Mir weisen hierdurch Unsere Ministerien, Landeskollegien, Land- 
schasten und sämmtliche Unterrthanen, wessen Standes sie ind, ernstlich an, sich ge- 
nau darnach zu achten, und sich aller Verbindungen und Rekurse zu enthalten, die 
Unsern Souveränitätes-Rechten entgegen sind. München, den 31. Jänner 1806. 
Max Joseph. 
Frhr. von Montgelas. 
Auf königl. allerhöchsten Befehl. 
von Flad.
	        
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