Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Bieraufschlag — Blutbann 
Bier-Aufschlag in der Provinz Baiern. Nä- 
here Erlduterung verschiedener Artikel der dieß- 
falls unter dem 24. Scht aber 1806 ergange- 
nen Verordnung r73 — 
Bierbüchel der Wöthe.“ (Rufrrag zu Führung 
derselben 180. 
Bierloose. Außfhebung der unterm 3. August 
vorigen Jahres zur Einführung derselben erlasse- 
nen Verordnung 730. 
Biersaz= Regulatio für die Provinz Baiern, 
mit ZJugrundelegung der Gersten= und Hopfen-= 
Peise und dahin sich bezlehenden weiteren Vor- 
schriften 305-30 
Tarif für den Freis des Sommerbiers, 
welcher bei den spezifizirten Preisen der Gerste und 
des oofens mit Einschluß des Aufschlages von 
den Bräuern beobachtet werden muß Zô00 — 
O2. 
bn für den Preis des Winterbiers 
## sehe auch Bier, weißes, und Malz- 
Aufschlag. 
Biersaz in der Provinz Baiern. Bei Berech- 
nung desselben soll der Eimer-Aufschlag von 
45 kr. dazu genommen werden 1630, 1631. 
Biersaz und Gemeinbeits-Bräuerei= 
Zwang in der oberen Pfalz. Bestimmung des 
erstern, mir Aufhebung des leztern 1095., 106. 
Viersaj) in der Provinz Laes für das Som- 
merbier im Jahre 1807 S. 
SrsSude. Bestimmung Verselben 1438, 
Vieeerschlei unter dem Saze. Be- 
stimmung rücksichtlich der Wirshe und Bräner, 
und der deßfalls ve ordneten Geldstrafe 529,530. 
Bier-Verschleiß, der bisher beschränkte 
rücksichtlich der Verleitgebung des braunen und 
weißen Bieres bei Wirthen wird aufgehoben 
1492, 1493 
Bier, weisses Weizenbier. Bestimmung 
des Sazes desselben im Verhältniße des Sazes 
des braunen Winterbieres 373, 374 
Blerzwang. Aufhebung derselben in der Pro- 
vinz Vamberg 1371. 
Allgemeine Aufhebung desselben in sämrlichen 
Provinzen r303, 1206. 
Bischdfliche Konkurrenz bei Vollssthung 
der Verordnung über den Emeriten-Fond 16= . 
Man sehe auch Geistliche in Kriminalföllen 
zu vernehmende. 
Blutrbann, mit welchem dies Herrschafts- 
Gerichte in der Provinz Baiern begabt 
Boten — Brodtare. 
sind, unter welchen Beschränkungen kus von 
ihnen ausgenbe werden darf 267 
Man sehe auch über den Arseel: Büostann dle 
Rubriken: Hofgerichte, Zuchthaus-Beiträge. 
Boten, Landboten. Rücksichtlich der Briefe, 
Gelder und kleineren Paguete, welche weniger 
als lo Pfund haben, werden die Boten, welche 
auf Straßen fahren, wo Poststationen errichtet 
sind, in ihre Schranken zurückgewiesen ro16.77. 
Man sehe auch Hofgericht kbnigliches in Nie- 
derbaiern, und Justellgelder. 
Brandassekuranz. General-Konspekt 
des Brand= Assekuranz-Bestandes der kdniglich- 
Baierisch = Oberpfälzisch = und Neuburgischen 
Lande für das siebeme Assekuranz= Jahr 1806, 
samt —— éTabellen. Beigebunden zur 
Seite 068 
Brandassekuranz= Bestand des khnglich- 
Baierischen= Jürsteruom Bamberg für dae 30. 
Assekuranz= Jahr 33 S. — 7236. Für 
das Jahr 1#905 S. 
Brandassekuranz= Va V in der Provinz 
Schwaben für dos erste Assekuranz-Jahr 805. 
S. 1022 — 10 
Vrandasseknkens= Gescháäfte. Bei Besor= 
gung derselben werden den Gerichtsdienern und 
Obleuten alle Foderungen streuge untersagt 1126, 
1127. 
Brandassekurirte Gebäude. Jeder Dar- 
leiher darauf kann das Darlehen auch bei den 
Landgerichten, Herrschaftsgerichten und Ma- 
gistraten anzeigen 1000, 1007. 
Brandschaden-Ersaz-= #llerren -Quote in 
der Provinz Baiern fuͤr das Jahr 1806 S. 622. 
In der Prooing Bamberg für das Jahr 1g0#5. 
S. 633— 638. . 
Brandsch ndeuCklnnterungdekallekhbchsten 
Verordnung in Betreff der den durch Brand 
verungluͤckten Unterthanen zu bewilligenden und 
im Falle des unterlassenen Beitrittes zur Brand- 
assekuranz zu entbehrenden Unterstü#zung 1142,43. 
Branntweinbrennereien. Mäßigung des 
hierinfalls bestehenden Verbots aus Getreide 
Branntwein zu brennen, und Aufbhebung der 
Beschränkung rücksichtlich der nicht berechtigten 
Individuen 207= 200. 
Bräuer. Sich Malzaufschlag. 
Bräuhäuser ständische. Sieh Kelleroisstotionen. 
Briefereien und Dokumente, sieh Siegelan- 
zeigen. 
Briefsammeln. Sieh Boten. 
Brodtaxe. Sieh Getreid-Schrannenzettel.
	        
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