Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Juden· Aufnahme — Kaminfegen 
Juden-Anfnabme in den ritterschaftlichen sub- 
jicirten Orten 1099. 
— — — rücksichtlich der mediatisirten Fürsten 
470. · 
Jugendpkoftksteuek in der Provinz Ans- 
bach. Aufbebung derselben 1147. . 
Justiz-Departement,Ministerial-,Ibn. 
eheimes. Unlformirungs= Regulativ für das 
Pessenal desselben 417 — # 
Fustiz-Gescháäfte (cie )bei den Unter- 
ger O6 ten. Zur Uebersicht der Befbi derung der- 
selben bei sämtlichen Untergerichten sollen lezrere 
nach der vorgeschriebenen Tabelle die neuerledig- 
ten Eioil-Rechtsstreite vierteljähris an das be- 
treffende Hofgericht einsenden r5.— 18. 
Man sehe auch: Gerichtébarkeir. 
Justiz-Komissson, die bisherige in Trient 
wird aufgelbst, und über die Verhandlung der 
bei derselben anhängigen Prozesse und den Ap- 
pellationsgang ein eigenes Normativ festgesezt 
490 — 492. 
Justizoflege oder Anzeige über erledigte Kri- 
minalprozesse. Sieh Kriminal. 4 
Fustisstellen, kdnigliche, oberste. Uni- 
forms= Vorschrift für dieselben 431 — 425. 
Justisstellen. Bestimmung der Gerichtobamkeits- 
Kompetenzderselben in Rechtsstreiten Über Kricgs- 
lasten 33 — 55. 
Man sehe auch: Prozesse bei den hbchsten Reichs- 
gerichten, — und Nachsteuerwesen. 
Referat in protestamischen Ehesachen bel der 
obersten Justizstelle in München 361. 
JFustlz-Präsidenten, Direktoren, und Räthe, 
ernannte 45. 766. 1370. I414. 1605. 
K. 
Kadeten-Korps, könsgliches. Erlduterung 
der bei der Aufnahme in dasselbe vorgeschriebenen 
Bedingnisse 06a - g64. 
Bestimmungen rücssichtlich des Kostgeldes für 
die Eleven 1150. 
Gleichstellung der bei demselben angestellren 
.#. Feistuchen Lehrer mit den Übrigen Gymnasial= 
Trofessorrn 1331. 
Kaͤmerer, kbunigliche, ernannte 45. 92. 2885. 
1134. 1188. 1414. 1535. 1570. 1601. 17709, 
80 
1780. 
Kaiserliche Privilegien. Sieh Notarien. 
Kaminfegen auf dem Lande in der Provinz 
Bamberg. Naͤhere Vorschriften zur Beobachtung 
deeselben 943, 944. 
Kanonisches Jahr — Kirchen ie. Stift. 
Kanonisches Jahr. Bestimmung desselben 703. 
Kantons-Reglemenk. Sieh Güterzuschreihun-. 
gen, — Gewerbs-Uebernahme, — und Militär. 
Kantonisten, dem Milirärdienste sich emziebende 
und aus demselben asgemmächeg gerreteue in der 
Provinz Anebach. Geschärfte Stafen und Wie- 
derholung der dießfalls in den Sen 20, 30 31, 
34 und 37 des Kantonsreglements enthaltenen 
Bestimmungen 1545 — 1540. 
Kantonal, Verfassung. rikterschaftliche 
bisherige. Auflbsung derselben 215 — 218. 
Kartenstemplung in der Provinz Baiern. 
Einfuͤhrung eines neuen Stempels 1048, 1049. 
Karten, ungestempelte. Saͤmtliche Obrig- 
keiten und Polizeibehorden werden wiederholt auf 
das Verbot, mu denselben in Privatwohnungen 
zu spielen, und auf die Einheischung der darauf 
gesezten Strafe angewiesen 251 253. 
Kassiere. Sieh Stadt-Kassiere. 
Kassen. Sieh: Bürger-Militär, — Provinzial- 
Hauptkasse, — und Seiftungskasse. 
Kauf= und Tauschverträge in der Provin 
Ausbach. Auftrag an die Untergerichte daselb 
wegen zu beobachtenden Verfahreus bei Ferrigung 
derselben 9a# — 923. 
Keller-WMisitarion bei ständischen Braͤubaͤn- 
1 Einführung derselben, damir das Schenkbier 
nicht mit dem Märzenbiere vermischt werde 1368, 
1369. 
Kirchen-Administrationsrath. Demselben 
wird die Uniforme der knigl. Landes -Direktion 
bewilliget aa#r, 3a2. 
Man sehe auch Se#stungs-Kuratel. 
Kirchengewalt (Sctaats-). Bestimmung der- 
selben in den ritterschafclichen subjicirten Orten 
204 — 206. 
— — — rücksichtlich der mediatifirten Fürsten 2c. 
470, Wo. 
Kirchen= und gelstl. milder Stiftungen Baar- 
schafts-Ertrakte. Normen, nach welchen 
die Einsendung derselben von den Stadt= und 
Markts-Magistraten gescheben soll 3277— 380. 
Kirchen-Anlehen. Sieh Stiftungen. 
Klrchen-Pfründen. Sieh geistl. Pfründen. 
Kirchen = und Religione-Deputation, 
simultanische, die zu Sulzbach, wird 
mit der Landes-Direkrion zu Amberg vereinigr, 
und über die Geschäfte-Verhandlung und Ver- 
wendung des Kirchen= Deputatiens-Personals 
die allerhochste Verfügung erbfsnet 60., 6r 
Kirchen= und geisiliche milde Stiftun- 
gen, Verordnung wegen der Zinsen der neuen
	        
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