Juden· Aufnahme — Kaminfegen
Juden-Anfnabme in den ritterschaftlichen sub-
jicirten Orten 1099.
— — — rücksichtlich der mediatisirten Fürsten
470. ·
Jugendpkoftksteuek in der Provinz Ans-
bach. Aufbebung derselben 1147. .
Justiz-Departement,Ministerial-,Ibn.
eheimes. Unlformirungs= Regulativ für das
Pessenal desselben 417 — #
Fustiz-Gescháäfte (cie )bei den Unter-
ger O6 ten. Zur Uebersicht der Befbi derung der-
selben bei sämtlichen Untergerichten sollen lezrere
nach der vorgeschriebenen Tabelle die neuerledig-
ten Eioil-Rechtsstreite vierteljähris an das be-
treffende Hofgericht einsenden r5.— 18.
Man sehe auch: Gerichtébarkeir.
Justiz-Komissson, die bisherige in Trient
wird aufgelbst, und über die Verhandlung der
bei derselben anhängigen Prozesse und den Ap-
pellationsgang ein eigenes Normativ festgesezt
490 — 492.
Justizoflege oder Anzeige über erledigte Kri-
minalprozesse. Sieh Kriminal. 4
Fustisstellen, kdnigliche, oberste. Uni-
forms= Vorschrift für dieselben 431 — 425.
Justisstellen. Bestimmung der Gerichtobamkeits-
Kompetenzderselben in Rechtsstreiten Über Kricgs-
lasten 33 — 55.
Man sehe auch: Prozesse bei den hbchsten Reichs-
gerichten, — und Nachsteuerwesen.
Referat in protestamischen Ehesachen bel der
obersten Justizstelle in München 361.
JFustlz-Präsidenten, Direktoren, und Räthe,
ernannte 45. 766. 1370. I414. 1605.
K.
Kadeten-Korps, könsgliches. Erlduterung
der bei der Aufnahme in dasselbe vorgeschriebenen
Bedingnisse 06a - g64.
Bestimmungen rücssichtlich des Kostgeldes für
die Eleven 1150.
Gleichstellung der bei demselben angestellren
.#. Feistuchen Lehrer mit den Übrigen Gymnasial=
Trofessorrn 1331.
Kaͤmerer, kbunigliche, ernannte 45. 92. 2885.
1134. 1188. 1414. 1535. 1570. 1601. 17709,
80
1780.
Kaiserliche Privilegien. Sieh Notarien.
Kaminfegen auf dem Lande in der Provinz
Bamberg. Naͤhere Vorschriften zur Beobachtung
deeselben 943, 944.
Kanonisches Jahr — Kirchen ie. Stift.
Kanonisches Jahr. Bestimmung desselben 703.
Kantons-Reglemenk. Sieh Güterzuschreihun-.
gen, — Gewerbs-Uebernahme, — und Militär.
Kantonisten, dem Milirärdienste sich emziebende
und aus demselben asgemmächeg gerreteue in der
Provinz Anebach. Geschärfte Stafen und Wie-
derholung der dießfalls in den Sen 20, 30 31,
34 und 37 des Kantonsreglements enthaltenen
Bestimmungen 1545 — 1540.
Kantonal, Verfassung. rikterschaftliche
bisherige. Auflbsung derselben 215 — 218.
Kartenstemplung in der Provinz Baiern.
Einfuͤhrung eines neuen Stempels 1048, 1049.
Karten, ungestempelte. Saͤmtliche Obrig-
keiten und Polizeibehorden werden wiederholt auf
das Verbot, mu denselben in Privatwohnungen
zu spielen, und auf die Einheischung der darauf
gesezten Strafe angewiesen 251 253.
Kassiere. Sieh Stadt-Kassiere.
Kassen. Sieh: Bürger-Militär, — Provinzial-
Hauptkasse, — und Seiftungskasse.
Kauf= und Tauschverträge in der Provin
Ausbach. Auftrag an die Untergerichte daselb
wegen zu beobachtenden Verfahreus bei Ferrigung
derselben 9a# — 923.
Keller-WMisitarion bei ständischen Braͤubaͤn-
1 Einführung derselben, damir das Schenkbier
nicht mit dem Märzenbiere vermischt werde 1368,
1369.
Kirchen-Administrationsrath. Demselben
wird die Uniforme der knigl. Landes -Direktion
bewilliget aa#r, 3a2.
Man sehe auch Se#stungs-Kuratel.
Kirchengewalt (Sctaats-). Bestimmung der-
selben in den ritterschafclichen subjicirten Orten
204 — 206.
— — — rücksichtlich der mediatifirten Fürsten 2c.
470, Wo.
Kirchen= und gelstl. milder Stiftungen Baar-
schafts-Ertrakte. Normen, nach welchen
die Einsendung derselben von den Stadt= und
Markts-Magistraten gescheben soll 3277— 380.
Kirchen-Anlehen. Sieh Stiftungen.
Klrchen-Pfründen. Sieh geistl. Pfründen.
Kirchen = und Religione-Deputation,
simultanische, die zu Sulzbach, wird
mit der Landes-Direkrion zu Amberg vereinigr,
und über die Geschäfte-Verhandlung und Ver-
wendung des Kirchen= Deputatiens-Personals
die allerhochste Verfügung erbfsnet 60., 6r
Kirchen= und geisiliche milde Stiftun-
gen, Verordnung wegen der Zinsen der neuen