Schulwesen — Schuzpocken
Schulwesen rücksichlich der mediatisirten Fürsten
2c. 480.
Borschriften wegen Emimpfung der Schuz-Pocken
in den Erziehungs-Instiruten und sogena
inten vinderhaͤusern mit Ausdehnung auf alle
Schalen 354, 355 571, 572.
Schuillehrer und Schulamts--Kandidaten wer-EEIIIIIIIIIIIIII
Be b. den eigenbändig zu sch eiben, und die erfoderlichen
Zeugnisse verschlossen beizulegen 375.
Aufldsung des Lozaums in Eichstide, —
Versezung desselb n nach Neuburg, und Verfügungen
wegen dr heberen Bürgerschulen in
ichstädt 1503 — 1508.
Die Auescheidung der Schulantheile aus den
unkultiwirzen Gemneinde-Gründen wird näher bestimmt
1124 — 116.
Das theologische Studium zu München wird
aufgeheben, — das Goymnasium zu Laudhur in
eine höhere Bürgerschule von drei Klassen verwande:t,
und der Gebalt der geistlichen und
weltlichen Professoren an den Mittelschulen verbesse.t
1056 — 1058.
Verordnung wegen Vorlage der herauszugebenden
Elementar-Schulschriften zur Censur bei
der konigl. Landredirektion 572.
Die Schullebrer sollen unter gewissen Modifskationen
von Leistung bürgerlicher Militärdienste
frei seyn 182x.
Man see auch über Schulen: Pfarrei-Konkurse,
— Seipendien, — und Unive sitär.
Schuzpocken-Impfung. Allgemeine und gesezliche
Einführung derselven in den sämmrlichen
Provinzen des Konigreichs für Impfungefhige
Erwachsene, und Kinder, mit Bestimmung der
Strafe für die hlerin saumseligen Aektern, Pfllegviter
und Vo-münder, — dann fernerer Bestimmung
der hlezu berechtigten Aerzte in Stidten
und auf dem Lande, — der Verfahrungsart bei dem
Impfungs-Geschäfte, — der Behanolung eines
Hauses, worin ein von natirlichen Blattern
Erkrankter sich befindet 2c. r426 — 1437.
JIustruktion für die in den kdulgl. Baierischen
Provinzen zur Schuzpocken Impfung in zukunft
berebtigten Aerzte; als Beilage jur angeführ'en
alleryochten Verordnung über die Schuzpocken=Impfung
r403 — 140.
Provisorische Erneunung der Provinzial-Impf-Aerzte
#r735, 1736.
Schuzpocken — Siegeltaren
Erläuterungen der wegen gesezlich = allgemeln
einzuführender Schuzpocken-Imp#ung elasse, en
allerbochsten Vererdnung rücksichrlich der Prooinz
Ansbach 1802 — 18698.
Schuzpocken-Impfungs-Institut is
Augsburg 375.
Tabellarische Uebersicht der bis zum Ende März
1807 M den Schuzpocken-Geimpften, und der
in den Jahre 180.] dis „god an den nakürlichen
Blaktern Verstorbenen in der königlichen Provinz
Bamberg, mit Benenn ug derienigen Aerste,
Chirurgen, und anderer Indioiduen, die sich
bei dem Imptgeschäfte vorzüglich auszeichneten
1507 — 1336.
— — der bis zum En'e Oktobers rgor in
der Po#inz Schwaben mut den Schuzpecken
Geinpften 1028. -
Nachtrag zu den dießfalls für diese Provinz
erlassenen Verordnungen 941 — 943.
Ve. ordnung zur Befbrderung der Schuzpocken
fuͤr die Provinz Tirol 705 — 711.
Schweine. Kennzeichen und Beschreibung einer
unter denselben in ver Provinz Anobach unter
dem Namen: Milzbrand, ausgebrechenen
Krankheit, nebst Vorschrift der Heilmirtel 27133,
11 34.
Sequester-Aufbebung. Erkldrung der mit
DOesterreich verabrer eten Aufhebung des #r 6###ch
Staaten auf das Vermdgen ven Pii#aten und
beftchenden Stiftungen, nach irriger Auslegung
der anaenommenen Inkamertrumgs-Grundsze
von Staatsgitern gelegten Sequesters 1722 —
1723.
Sicherbeses-Polizei in den sudjicirten rirterschafttichen
Orten 201.
— — — rücksichtüch der mediattsirten Fürsten
47.
Siegel, kbulgl. Baierisches, neues. Sieh
Wappen.
Siegel-Anzeigen über Untertbans= Briefereen
und Oofumente in der P#ovinz Baiern.
Werschrikk an die berreffenden Aemter wegen kunftiger
genaner Einfendung derselben, mit Bestimmung
der ielzeiten, und Strafe bei Versäumniß
derselben 6r3—é#r#.
Siegelmäßige. Sleh Vormundschafts-Wesen
in Schwaben.
Siegeltaren von Bestandbriefen in der
Proomz Schwaben. Die hierüber erlassenen