Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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meinen  Landsteuern  nur  einzeln  ausgeschrieben
  worden  sind,  und  deswegen  die  mit  denselben
  nach  der  Uebung,  verhältnitzmäßig  verbundenen
  Herrngiltsteuern,  Widumsteuern
und  andere  Nebensteuern  zwar  an  einigen
Orten  eingebracht,  an  andern  aber  noch
nicht  eingebracht  worden  sind,  so  hat  Unsere
biesige  Landes-Direktion  auf  die  von  den
Verordneten  Unserer  lieben  und  getreuen
Landschaft  in  Baiern  hierüber  angebrachte
allerunterthänigste  Erinnerung  alsogleich  allgemein
  auszuschreiben,  daß  für  das  verflossene
  Jahr  1806  zwen  Herrengiltsteuern,
Eine  und  eine  halbe  Widumsteuer,
zwe#  Interessenskeuern,  zwey  Fahrnißsteuern,
  und  zwey  Innleutsteuern,  so
ferne  es  noch  nicht  geschehen  ist,  ganz  nach
den  in  den  vordern  Steuermandaten  enthaltenen
  Normen  eingebracht  werden  sollen.
Muͤnchen  den  23.  Jaͤnuer  1807.
Mar  Josepb.
Freyherr  von  Hompesch.
Auf  **#s  allerhbchsten  Befehl.
*  GBeis  er.
(Uniforme  des  Kirchen-  ionintrarfonsror  betr.)
Wir  Maximtian  Joseph,
von  Gottes  Guaden  König  von  Baiern.
Wir  wollen  bewilligen,  daß  der  Präsident
und  die  Mitglieder  des  Kirchen=  Administrotions-Rathes
  anstatt  der  bieherigen  Uniforme
  des  aufgeldoten  geistlichen  Ministerial=Departements,
  die  für  Unsere  Landesdirektionen
  Cderen  dritte  Deputationen  in  den
übrigen  Provinzen  die  nämlichen  Geschäfte

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besorgen)  vorgeschriebene  Uniforme  nach  den
bestimmten  Gradarionen  tragen.  Mönchen
den  22.  Jänner  1807.
Max  Josepb.
Freyherr  von  Montgelas.
Auf  kbniglichen  allerhöchsten  Befehl.

von  Flad.

 

(Die  fahrenden  Peost-Erpeditionen  berreffend.)
Wir  çMaximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wir  genehmigen,  daß  in  Zukunft  die
bieherigen  Post-Kommissariate  bey  den
fahrenden  Posten  in  Nürnberg  und  Augsburg,
  die  Benennung:  Königlich-baierische
  Inspektionen  der  fahrenden
  Posten;  —  und  die  bisherigen  Post-Kommissäre
  die  Benennung:  Königlichbaierische
  Inspektoren  der  fahrenden
  Posten,  annehmen.  München
den  22.  Jänner  1807.

NMçax  Joseph.

Freyherr  von  Monegelas.
Auf  koniglichen  allerhbchsten  Befehl
von  Flad.

Privilegium
fuͤr
den  geistlichen  Rath  Huͤbner  zur  Herausgabe
  der  Muͤnchner  Zeitung.

Wir  Marximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiernt
Urkunden  und  fuͤgen  andurch  zu  wissen:

Nachdem  Uns  der  geistliche  Rath,  Lorenz
Hubner,  zur  Herausgabe  einer  Tagesschrife