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Einsendung der Inventarien über die
Löschgeräthschaften vollzogen, und
was zu deren Beyschaffung verfügt worden
sey? Auf die Fortschritte der Brand-Af
lekuranz in jedem Landgerichte wird bey
der öffentlichen jährlichen Abrechnung von
der pafür aufgestellten Kommission Auf-
merksamkeit getragen werden.
16. Jedes Landgericht liefert eine Ueber-
sicht, in welche Obmannschaften, Haupt-
männschaften eder Unterabtheilungen daesel-
be eingetheilt sey, — welche Einrichtung
und Verfassung die darunter begriffenen
Dôrfer haben, — auf welche Art allenthal-
ben für gute Dorf= und Feld-Polizey gesorgt
werde?
17. Ueber das Verhalten des Landge-
richts-Aktuars, der Prokuratoren,
Schreiber, Praktikanten, Ge-
richtsdiener, soll der Jahrs-Bericht
die Anzeige enthalten.
18. Die Individuen, welche sich in der
Religionslehre, Unterricht medizinischer Hil-
se, Armen-Besorgung, Beförderung der
Kultur, Industrie, durch eine rühmliche
Handlung auszeichnen, sollen in dem Be-
richte benannt werden.
19. Jedes Landgericht hat endlich seine
eigenen Vorschläge, was es in einem oder
dem andern Theile der Administration, nach
den allgemeinen oder lobalen Bedürfnissen
zweckmäáßig findet, noch beyzufügen.
Auf die namliche Weise, wie die Landge-
richte, sind auch die Stadt= und Polizey-
Kommissariate derjenigen Städte, wo beson-
dere Beamte dafür angestellt sind, verbun-
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den, uͤber ihre Administration den Jahrsbe-
richt an das General-Kommissariat zu er-
statten.
Dieser soll die nämlichen Rubriken r. 2.
3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. — 14. 15. 18. 19.
und zugleich eine summarische Ueborsicht
der letzten Stadtkanier- Kirchen- und
milden Stiftungs-Rechnungen, wodurch die
Verwaltung dieser Staͤdte bestaͤndig uͤber-
sehen, und verglichen werden kann, ent-
halten.
Insonderheit haben die Polizey-Direk-
tionen anzuzeigen, wie sie für die Reinlich=
beir der Straßen, Verbesserung des Pfla-
sters, Beobachtung der vorgeschriebenen
Bauordnung, Feuer-Ordnung, für Ar-
menpflege, Fremden, Polizey, Erhaltung
der Marktfreyheit, richtiges Maaß und Ge-
wicht, Gesundheit der Lebenamittel, und
wo es nothwendig ist, für Die nchtliche
Beleuchtung gesorgt haben.
Die hlesige Polizey-Direktion wird noch
besonders angewiesen, die hergestellten Ma-
tribeln über die Bierwirthe, Trai-
teurs, Däntler und Verdinger zu
konserviren, und die Verzeichnisse dersel-
ben, um sie mit den vorgehenden zu kon-
trolliren, einzusenden.
Die Landgerichte, Stadt= und Polizey-
Direktionen übersenden ihre Jahrsberichte
allzeit im Lause des Monats Jänner an
das General-Landes-Kommissariat, und
dieses schickt seinen Hauptbericht mit Bey-
lage derselben im Laufe des Monats Feb-
ruar an Unser Ministerium der innern An-
gelegenheiten.