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Königlich-Baierisches 258
Regierungsblatt.
VII. Stuͤck. Muͤnchen, Sonnabend den 14. Februar 1807.
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Koͤnigliche allerhoͤchste Verordnungen.
(Wappen und Titel der Prinzen und Prinzessinnen
des kbniglichen Hauses betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
De. veraͤnderten politischen Verhaͤltnisse,
welche in Beziehung sowohl auf das vor-
malige deutsche Reich, als insbesondere auf
Unsere Staaten und Unser königliches Haus
eingetreten sind, machen einige Abänderungen
in den Wappen und in den Ticeln der Prin-
jen und Prinzessinnen Unseres Hauses noth-
wendig, so wie Wir ähnliche Abänderungen
bere its in Unserm Wappen beschlossen, und
durch das Regierungsblatr (UII. Setück vom
17. Jänner laufenden Jahres) haben be-
kanne machen lassen.
Die hiernach von Uns genehmigten Bestim-
mungen sind in der nachstehenden Beschrei-
bung enthalten, und sollen gleichfalls durch
das Regierungsblate bekannt gemacht werden.
München den 7. Hornung 1807.
Max Josepfp.
Frryherr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhdchsten Besehl.
von Flad.
Bestimmungen der Wappen und Titel.
A. Für den Kronprinzen von
" aisern.
II. Wappemn.
Dieses soll künftig enthalten einen Haupt-
schild von 43 silbernen und lazurnen Rauten,
und einen rothen Mittelschild, in welchem ei-
ne königliche geschlossene, aus zweyen Halb-
zirkeln bestehende Krone sich befindet.
Die Schildhalter sind die zwey Läöwen,
aber ohne Paniere. Auf dem Hauptschilde
ist oben eine solche Krone, wie in dem Mit-
telschilde, — das ganze Wappen stehr unter
einem Gezelte, und ist mit denjenigen Orden
umgeben, mit welchen der Kronprinz von
Seiner Majestät dem König dekorirt worden.
II. Der Titel des Kronprinzen ist in der
Anrede:
Durchlauchtigster Kronprinz,
gnädigster Herr!
Im Konterte:
Euere königliche Hoheit.
B. Für den zweitgebohrnen Prin-
zen, Karl Theodor, so wie für alle
nachgebohrne Prinzen und Prin-
zessinnen der könislichen Linie.
1. Wappen
besteht aus dem einzigen Haupeschilde mit 4