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reicht, und weitere Entschließung hieruͤber
abgewartet werden muͤsse.
Muͤnchen den 17. Februar 1807.
Königliche kandes.-Direktion.
Erepherr von Weichs. 6
von Faber.
(Anlangen und Zeugnisse der Schullehrer und
Schulamts-Kandidaten betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Obschon im königlich baierischen Regierungsblatte
unterm .5. Dezember 1805 an
sämmrliche Schullehrer, und Schulamts=Kandidaten
von Ober= und Niederbaiern der
Auftrag ergangen ist, ihre Anlangen an die
betreffenden Behörden eigenhändig zu
schreiben, und die erfoderlichen Zeugnisse verschlossen
beyzulegen, so laufen doch immer
noch von fremder Hand. geschriebene Bittschriften
mit beygelegten unverschlossenen Zeugnissen
ein.
Es wird daher obige allergnädigste Weisuns
neuerdings, und zwar mic dem Beysabe
bekannt gemacht: daß es sich dergleichen
Bitsteller selbst zuzuschreiben haben, wenn
auf ihre von seemder Hany geschriebene Anlangen,
und auf offen eingesendete Zeugnisse
künftighin gar keine Rücksiche mehr wird genommen
werden. "
München den 77. Februar 1807.
Königliche Landes-Direktion.
Freyherr von Weichs.
von Faber.
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2
Auftrag
an die sämmtlichen Landgerichte, Rentämter,
Sctädte und Märkte, Herrschafis- und
Hofnarksgerichte in Obec= und
Riederbaiern.
(Die für das Seisenngs= und Kemmunal, Vermogen
konstitulcte Stats-Kuratel betreffend.)
Nachdem die durch die allerhöchste Verordnung
vom ag. Dezember 106 dekretirte
Etats-Kuratel für das Säftungs= und Kommunal-Vermögen
in Balern bereits konstituirt
ist, so geht den smmelichen königlich
baierischen Landgerichten, Rentämtern, Städten,
und Märkten, Herrschafts= und Hosmarkögerichten
hiemit der Auftrag zu, alle
Gegenstände in Beziehung auf die Stiftungen
und Kommunitäten, welche das rein Fte
nauzielle, oder die Verwaltung derselben betresfsen,
nunmehr an das königlich baierische
General-Landeskommissartat als Etats’Ku#
ratel für das Seifreungs' und Kommunal=Vermäögen
einzubefördern, und bey Selbsthaftung
nur jene Zahlungs-Anweisungen aus
den Stistungs= und Kommunal-Fonds, welche
von eben derselben Kuratel erlassen sind,
in Erfüllung zu bringen. München den 21.
Februar 1807.
Königlich baierisches General, Laudes-Kommissartat,
als Etats-Kus
rratel für das Stiftungs-= und
Kommunal-Vermögzen.
Freyherr von Weichs. Ritter.
ven Schmöger