Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Nufstraqg 
un sämmtliche Sead# und Marktsmaglstra- 
te in Ober: und Niederbatern. 
(Die Einse##ug der Vageschafts. Ertrakte von 
den unter ihrer Admintstration stehenden Kir- 
chen und gelsllichen milden Seiftungen be- 
treffend.) 
Verög eines unterm röten dieses Mo- 
nats ausgefertgten allerhöchsten Reseripte 
haben Seine königliche Majestät allergnädigst 
zu verordnen geruhet, daß, nachdem die Kir- 
chen und Bruderschaften, wovon die Admi- 
nistration den Städren und Märkten bisher 
onverfrauc ist, den nadmlichen administrati- 
den Besftimmungen, wie die den allgemeinen 
Renräinrern unrergebenen Kirchen und Bru- 
berschaften unterliegen, die Baarschafts-Ex- 
trakte der ersteren am Schluße eines jeden 
Quartals durch die Stadt= und Marktêma- 
gistrate eingesendet, auch diese für das erste 
Quartal des gegenwärtigen Ectatsjahres 180# 
nachgetragen werden sollen. 
In Gemchheie dieser allerhöchsten Ene- 
sehließung erhalten demnach smmeliche Stadt- 
und Marktsmazistrate hiemit folgende Wei- 
sung: 
Erstens hat man zur Beförderung der 
Sache die Verfügung getroffen, daß die zu die- 
sen Exerakten erfoderlichen Exemplare gedruckt, 
und den sämmrlichen mit einer Kirchen und 
geistlichen milden Seiftungs = Administra- 
non versehenen Städten und Märkten in be- 
senderen verschlossenen Umschlägen zugesendet 
nerden, welche Exemplare so beschaffen sind, 
  
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daß bey ber Herstellung der Extrakte um 
so minder ein Zweifel sich ergeben kann, 
als hierin nur die Kirchen- und geistlichen 
milden Stiftungen spezifisch vorgetragen, 
die vorgeschriebenen Rubriken entweder mit 
Ziffern ersezt, oder mit Fehlstrichen bezeichnet, 
und am Ende ordentlich geschlossen werden 
duͤrfen, damit die Summe bey jeder Rubrik 
von allen Kirchen = und geistlichen mil- 
den Stiftungen ersehen werden kann. 
Zweytens sind diese Erxtrakte von den Ma- 
gistraten unterschrieben und gefertiget an den 
hiesigen königlichen Administrationsrath der 
Kirchen und geistlichen milden Seiftungen 
in einem verschlossenen Umschlage, und mit 
der dußern Rubrizirung „Kirchenbaar- 
schafts-Ertrakte betreffend“ in den 
nächsten 8 Tagen nach Verfluß eines jeden 
Quartals um so gewisser einzusenden, als 
ausserdessen hierum ganz unnachldßig eigene 
Bothen auf Unkösten der säumigen Stadt- 
und Markismagistrate würden abgcordnet 
werden. 
Weswegen selbe zu verfügen haben, daß 
von den besondern Verwaltern der Kirchen- 
und geistlichen milden Stiftungen nach Ver- 
fluß eines jeden Quartals die Mzunalien so- 
gleich geschlossen, und die nach dem gedruck- 
ten Focmular zu machenden Auszüge an die 
Magistcate übergeben werden, damie diese 
an Herstellung der hieher einzusendenden Er- 
trakte nicht gehindert werden. 
Driltcuo ist bey Herstellung der Exrrakte
	        
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