Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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ster in derselben Breite in mattem Golde ge- 
stickt. Die uͤbrigen Uniforms«- Stuͤcke sind 
dieselben wie bey den Landrichtern. 
Frack. Ein Kleid von dunkelblauem Tu- 
che, mit gleichem Unterfutter, Kragen und 
Ermel-Aufschlägen. Nur der liegende Kra- 
gen ist gestickt, und zwar eben so, wie bey 
der Galla-Unisorme. Die Knspfe sind die- 
selben. Die Unterkleider nach Willkühr. 
Unsere Kreis= und Landkommissäre haben 
darüber zu wachen, daß die auf solche Art 
bestinunten Vorschriften genau beobachtet wer- 
den, und sich kein Individuum erlaube, ei- 
genmächtige Abänderungen vorzunehmen, 
oder den vorgezeichneten Grad auf irgend eine 
Arc zu überschreiten. München den 9. Feb- 
ruar 1807. 
NMax Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhocchsten Befehl. 
von Flad. 
  
(Die Uniformirung der Stadtgerichts= und Ver- 
waltungs-Räthe betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, den 
Stadtgerichten und Mitgliedern des Verwal= 
tungsrathe in Unseren Hauptstädten: Mün- 
chen, Landshut, Straubing, Pas- 
sau, Innsbruck, Augsburg, Ulm, Mem- 
mingen, Neuburg, Amberg, Nörd- 
lingen, Nürnberg, Ansbach, Dün- 
kelsbül, Rothen bur g, Weißen- 
burg, Bamberg und Schweinfurt die 
Tragung einer eigenen Uniforme zu bewilligen. 
  
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Diesemnach gestatten Wir, daß in denje- 
nigen Städten, worin das Stadtgericht und 
der Verwaltungsrath bereits organisirt sind, 
nachfolgende Uniformen sogleich gerragen wer- 
den dürsen, bey den übrigen aber gleiche 
Bewilligung zugleich mit der Organisation 
eintreten solle. 
I. Stadegerichte. 
l. I. Der Stadtoberrichter trägt als 
Galla-Uniforme ein Kleid von dunkel- 
blauem Tuche, mit dem Unterfutter von glei- 
cher Farbe, dann stehendem Kragen und Er- 
mel-Aufschlägen von kramoisi, rothem Tuche. 
Kragen und Aufschläge sind nach der unter 
Zisser r. beygefügten Breite in mattem Golde 
gestickt. 
Das Kleid ist mit einer Reihe gelbmetalle- 
ner, mit dem gekrönten Löwen bezeichneter 
Kunépfe versehen, deren auch drey an jeder 
Tasche sind. 
Die Taschenklappen sind ohne Stickerey: 
die Weste und Beinkleider von weißem Tuche. 
Das goldene Degengehänge ist ohne Bouil= 
lons, jedoch mit Unserm Namenezuge in 
Silber und blauer Seide gestickt. Der Hut 
hat eine goldene Schlinge und goldene Qua- 
sten ohne Bouillons, dann die Kokarde nach 
der Vorschrift. 
Frack. Ein Kleid von dunkelblauem Tu- 
che, mit gleichem Unterfutter und Ermel- 
Aufschlägen. Der liegende Kragen von kra- 
moist= rothem Tuche hat die nämliche Sti- 
ckerey wie die Galla-Uniforme. Die Knöpfe 
bleiben ebenfalls dieselben; die Unterkleider 
werden nach Willkühr getragen.
	        
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