Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Bureau tragen dieselbe Unisorme wie 
die vorige Klasse; aber ohne Stickerey auf 
den Taschen, und ohne Eckverzierung im Kra- 
gen, nach Ziffer s. 
Auch werden zu dieser Uniforme lange, dun- 
kelblaue Beinkleider, und Sciefel getragen. 
Frack. Ist wie bei der verigen Klasse; 
jedoch ohne Eckverzierung auf dem Kragen. 
6. Die Strassenbau-Ingenieurs, 
die Zeichner bei den Bau-Direk- 
tionen, wie auch die daselbst an- 
gestellten Kanzellisten baben dieselbe 
Unisormez aber anstatt der Stickerey eine 
sechs tinien breite goldene Borte, und das 
Porte- epée von gelber Seide, mit einem 
Quasten von Goldfaden und gelber Seide; 
die Hucquasten auf gleiche Art. 
Die Faschinenbau-Werkmeister 
kragen eben dieselbe Uniforme. 
7. Die Brückenbau-Werkmeister 
bebalten ihre dermalige Uniforine, welche 
aus einem dunkelblauen, vorne ganz zuge- 
knöpften Rocke, mit stehendem Kragen, und 
Aufschlagen von gleichem Tuche bestehet. Auf 
dem Kragen 2, um die Bortenbreite von ein- 
ander entfernte, § tinien breite Borten, und 
eine einfache auf den Aufschlägen. Gelbe 
Knöpfe mit einer darauf geprägten Sez- 
Wage. Die Hut-Cordons, und Porte- epce, 
Fgleich den übrigen Werk= und Wegmeistern, 
von gelber Seide, wovon das Band mit 
einem blauen Streisen in der Mitrte ver- 
sehen ist. 
8. Die Werk-Brücken= und Weg- 
Meister J. Klasse baben, wie die vorste- 
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benden, eine doppelte Borte auf dem Kra- 
gen; die der II. Klasse eine einfache, vou 
der nämlichen Breite. Die Aufschlge 
sind bei beiden ohne Vorten. 
Die in der #ten und 8ien Klasse bemerk- 
ten Individuen tragen an einer schwarzen, 
über die Schulter bängenden Kuppel einen 
Söbel mit stählernem Griffe, und mit einem 
gelbseidenen Porte- epee, obne alles Gold, 
wie die Hut-Cordons. Auf der Kuppel ist 
ein vergoldeter Wegmachers= Armschild befe- 
stiget. 
Die Werkmeister hüben zum Unterschei- 
dungszeichen blaue Kraägen und Aufschläge; 
die Werkz und Wegmeister rothe Krägen 
und blaue Aufschläge; die Wegmeister I. 
und II. Klasse rothe Krägen, und eben solche 
Aufschläge. Die Knöpfe sind bei allen gleich. 
O. Für die stabilen Wegmacher bleibe 
die bisber bestimmt gewesene blaue Mon- 
tursjacke mit rotbem Kragen, Aufschläágen 
und gleichem Vorschuß, dann dem Armschilde 
mit Unserem Wappen. 
Die gegenwärtigen Vorschriften sind nach 
und nach dergestalt in Vollzug zu sezen, 
daß die neu anzuschaffenden Unisormen ge- 
nau biernach bemessen, und nach einem durch 
den Cbef ndher zu bestimmenden Zeitraume 
die Abweichungen der bisherigen Uniforme 
gänzlich abgelegt werden sollen. 
Alle übrigen Unifsorms= Bestimmungen 
des bierin angezeigten Personals sind bie- 
mit ausdrücklich aufgehoben, und gegenwär- 
tig vorgeschriebene Normen sind als allein 
geltend zu beobachten. 
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