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Bureau tragen dieselbe Unisorme wie
die vorige Klasse; aber ohne Stickerey auf
den Taschen, und ohne Eckverzierung im Kra-
gen, nach Ziffer s.
Auch werden zu dieser Uniforme lange, dun-
kelblaue Beinkleider, und Sciefel getragen.
Frack. Ist wie bei der verigen Klasse;
jedoch ohne Eckverzierung auf dem Kragen.
6. Die Strassenbau-Ingenieurs,
die Zeichner bei den Bau-Direk-
tionen, wie auch die daselbst an-
gestellten Kanzellisten baben dieselbe
Unisormez aber anstatt der Stickerey eine
sechs tinien breite goldene Borte, und das
Porte- epée von gelber Seide, mit einem
Quasten von Goldfaden und gelber Seide;
die Hucquasten auf gleiche Art.
Die Faschinenbau-Werkmeister
kragen eben dieselbe Uniforme.
7. Die Brückenbau-Werkmeister
bebalten ihre dermalige Uniforine, welche
aus einem dunkelblauen, vorne ganz zuge-
knöpften Rocke, mit stehendem Kragen, und
Aufschlagen von gleichem Tuche bestehet. Auf
dem Kragen 2, um die Bortenbreite von ein-
ander entfernte, § tinien breite Borten, und
eine einfache auf den Aufschlägen. Gelbe
Knöpfe mit einer darauf geprägten Sez-
Wage. Die Hut-Cordons, und Porte- epce,
Fgleich den übrigen Werk= und Wegmeistern,
von gelber Seide, wovon das Band mit
einem blauen Streisen in der Mitrte ver-
sehen ist.
8. Die Werk-Brücken= und Weg-
Meister J. Klasse baben, wie die vorste-
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benden, eine doppelte Borte auf dem Kra-
gen; die der II. Klasse eine einfache, vou
der nämlichen Breite. Die Aufschlge
sind bei beiden ohne Vorten.
Die in der #ten und 8ien Klasse bemerk-
ten Individuen tragen an einer schwarzen,
über die Schulter bängenden Kuppel einen
Söbel mit stählernem Griffe, und mit einem
gelbseidenen Porte- epee, obne alles Gold,
wie die Hut-Cordons. Auf der Kuppel ist
ein vergoldeter Wegmachers= Armschild befe-
stiget.
Die Werkmeister hüben zum Unterschei-
dungszeichen blaue Kraägen und Aufschläge;
die Werkz und Wegmeister rothe Krägen
und blaue Aufschläge; die Wegmeister I.
und II. Klasse rothe Krägen, und eben solche
Aufschläge. Die Knöpfe sind bei allen gleich.
O. Für die stabilen Wegmacher bleibe
die bisber bestimmt gewesene blaue Mon-
tursjacke mit rotbem Kragen, Aufschläágen
und gleichem Vorschuß, dann dem Armschilde
mit Unserem Wappen.
Die gegenwärtigen Vorschriften sind nach
und nach dergestalt in Vollzug zu sezen,
daß die neu anzuschaffenden Unisormen ge-
nau biernach bemessen, und nach einem durch
den Cbef ndher zu bestimmenden Zeitraume
die Abweichungen der bisherigen Uniforme
gänzlich abgelegt werden sollen.
Alle übrigen Unifsorms= Bestimmungen
des bierin angezeigten Personals sind bie-
mit ausdrücklich aufgehoben, und gegenwär-
tig vorgeschriebene Normen sind als allein
geltend zu beobachten.
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