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Bergrücken, und Volkssprache von deu übri-
gem Gerichtsunterchanen abgesöndert ist,
nunmehr, sowohl in Justiz= und Polizei-
Sachen, als auch in dem Renren-Empfange
dem tandgerichte und Rentamte Cavalese-
zuzutheilen; so, daß nunmehr das Fassa-
und Fleims-Thal unter einer Verwaltung,
vereiniget sinde.
Für dermak wollen Wir den pensionireem
Nichter in Fassa — Caspar von Savoi
— einsweil als exponirten tandgeriches-.
Aktuar vaselbst belassen.
München den 3o. März r807.
Max Joseph.
Freyperr von Montgelas.
Auf koniglichen allerhochsten Befehl-
von Krempelhuber.
(Den Forstgehülfen Marquard Bittlmair
betrefsend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Die mit dem Berichte Unserer Landes-
Direktion in Baiern, vom 1§5. März, ein-
gesenderen Aktenstücke, im Betreff der von
dem Forstgehülsen Marquard Bittl-
nrair in Ingolstade bey dem Vorrücken
Unserer Truppen im vorigen Kriege geleiste-
#en nuzkichen Dienste, folgen mit der Ent-
schließung zurück, daß Wir dessen öffentliche
Belobung durch das Regierungsblatt bekannt
machen lassen.
Muͤnchen den 23. Maͤrz 1807.
Mar Joseph.
Freyherr von Monkgelas.
Auf kdulglichen allerhdchsten Befehl-
von Flad.
— ,.—
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(Krlegs-Beiträge betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Die Unterthanen des königlich = Baieri-
schen kandgerichtes tandsberg haben zum
Behufe erkrankter vaterländischer Soldaten
a##o Ellen teinwand überschickt.
Diese mildehätige Handkung, burch welche
bie benannten königlichen Unterthanen ihr
tbeilnehmendes Andenken für das in so gro-
ßer Enefernung streitende königlich-Baieri=
sche Militaͤr an den Tag legen, wird hiemit
oͤffentlich bekannt gemacht.
Muͤuchen den 17. Maͤrz 1807.
Königliches General
Kommissariat.
Freihert von Weichs-
von Schmöger.
taudes-
(Die Brandschadens-Ersatzes-Konkurrenz-Tabelle
betreffend.!)
Im Namen Sr. Majestät des Königs,
Nach Inhale der nächstfolgenden, von der
königlich = Baierischen tandes = Direktien
allergnddigst rarifizirten Brandschadens-Er-
fabes = Konkurrenz-Tabelle triffe für das
Jahr 1806 auf das Hundere Gulden 4 kr.,
welches den königlich = Baierischen tand-
gFerichten, und anderen geeigneten Behörden
zum Behufe des zu beschleunigenden Konkur-
renz-Beitriebes hiemit vorläusig, und unter
dem Bemerken eröffnet wird, daß der in der
nächstfolgenden Tabelle angezeigte Finbrin=
gungs-Termin von acht Wochen vom Tage
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