Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XVII. Stuͤck. Muͤnchen, Sonnabend den 25. April 1807. 
  
Koͤnigliche allerböchste Verordnungen. 
  
(Die Uniformirung der kbniglichen Hofgerlchte 
betreffend.!) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da Wir es fuͤr angemessen finden, daß 
saͤmtliche Unsere Hofgerichte mit einer unter sich 
gleichfoͤrmigen, und der Uniforme des ihnen 
vorgesezten Ministerlums sich ndhernden Amts- 
kleidung versehen werden; so wollen Wir hie- 
mit folgende Bestimmungen zur allgemeinen 
Nachachtung vorzeichnen. 
1. Die Prásidenten Unserer Hofge- 
richte tragen als Staatskleidung an 
Gallatagen und bei sonstigen feyerlichen Ge- 
legenheiten ein Kleid von dunkelblauem Tuche 
mit dem Unterfutter von gleicher Farbe, daun 
stehendem Kragen und Ermel= Aufschlägen 
von schwarzem Samt. Das ganze Kleid ist 
nach dem unter Zisser 1. angefügten Muster 
in der bemerkten Breite mit Gold geslickt. 
Das Kleid ist mit einer Reihe vergoldeter, mit 
dem gekrönten Löwen bezeichneter Knspfe ver- 
sahen, die Weste und Beinkleider von weißem 
Tuche mit gleichen geprägten Knöpfen sind 
ohne Stickerei. Auf dem goldenen De- 
gengehänge mit Bonillon ist Unser Namens= 
zug in Silber und blauer Seide gestickt. Der 
Hut hat eine goldene Schlinge und Quasten 
von Bouillons, ohne eingemischte fürbige 
Seide, dann die Kokarde nach der Vorschrift. 
Kleine Unisorme. Ein Kleid von 
dunkelblauem Tuche mit gleichem Unter futter, 
dann stehendem Kragen und Ermel= Aufschlä- 
gen von schwarzem Samt. 
Die Stickeret wie bei der Staatskleidung, 
aber nur auf Kragen, Aufschlägen und Ta- 
schen-Klappen. Die Knöpfe, Degengehän- 
ge, Unterkleider und Hur wie bey der Staats- 
kleidung. 
Frack. Ein Kleid von dunkelblauem Tu-- 
che, mit gleichem Unterfutter und Ermel- 
Aufschlägen; der liegende Kragen von schwar- 
zem Samt hat dieselbe Siickerei wie die vo- 
rige Unisorme. Die Ermel-Aufschläge und 
Taschen sind ohne Stickerei. Die Knöpfe 
bleiben dieselben. Die Unterkleider werden 
nach Willkühr geragen. 
a. Die Direktoren tragen als Staats- 
kleidung ein Kleid von dunkelblauem Tu- 
che, mit dem Unterfutter von gleicher Farbe, 
dann Kehendem Kragen und Aufschlägen von
	        
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