Samstag den 8. Rovember 1879. 44. Jahrgang. M. 23.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Rechtsanwendung
zunächst in Bapyern.
Inhalt: Melneldsversuch. Ein Rechtssoll. — Ueberslcht Über die neueren
Ergebnisse der Rechisprechung des obersten Gerichtshofes in Bayern
in Gegenständen des Strasrechtes für Januar bié Ende März 1879.
(Fortsettzung.)
Meineidsversuch. Ein Rechtefall.
führte im Jahre 1876 einen Hausbau und.
verakkordirte dessen Herstellung sowie das Schlagen
der hiezu nöthigen Ziegel an B um eine bestimmte
Leistung an Geld und Naturalien. Die Herbeischaffung
des zum Ziegelschlagen erforderlichen Wassers
hätte A ursprünglich selbst zu besorgen gehabt,
da er dies aber unterließ, so wurde diese Arbeit von
C und D verrichtet, welche bei der Bauführung dem
B Handlangerdienste leisteten. Im Jahre 1877
traten C und D vor dem Einzelgericht E gegen A
klagbar mit der Behauptung auf, daß 4 sie zum
Wasserholen eingestellt, ihnen entsprechende Zahlung
zugesichert habe und daß der eingeklagte Lohn mit
X Mk. der Arbeitsleistung angemessen sel. Während
daß Einzelgericht E die Kläger zum Erfüllungseid
ließ, sprach das im Berufungswege angegangene
Bezirksgericht F aus, daß A den Haupteid darüber
zu leisten habe, daß er die Kläger zum Wassertragen
nicht eingestellt und ihnen hiefür entsprechende Zahlung
nicht zugesichert habe. A leistete diesen Eid in
der festgesetzten Form mit Aussprechung der Bekräftigungsworte:
„Ich schwöre zu Gott dem Almächtigen
und Allwissenden“, jedoch fehlte in der über
Neue Folge. XXIV. Band.