Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

Samstag  den  8.  Rovember  1879.  44.  Jahrgang.  M.  23.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bapyern.

Inhalt:  Melneldsversuch.  Ein  Rechtssoll.  —  Ueberslcht  Über  die  neueren
Ergebnisse  der  Rechisprechung  des  obersten  Gerichtshofes  in  Bayern
in  Gegenständen  des  Strasrechtes  für  Januar  bié  Ende  März  1879.
(Fortsettzung.)

Meineidsversuch.  Ein  Rechtefall.

führte  im  Jahre  1876  einen  Hausbau  und.
verakkordirte  dessen  Herstellung  sowie  das  Schlagen
der  hiezu  nöthigen  Ziegel  an  B  um  eine  bestimmte
Leistung  an  Geld  und  Naturalien.  Die  Herbeischaffung
  des  zum  Ziegelschlagen  erforderlichen  Wassers
  hätte  A  ursprünglich  selbst  zu  besorgen  gehabt,
da  er  dies  aber  unterließ,  so  wurde  diese  Arbeit  von
C  und  D  verrichtet,  welche  bei  der  Bauführung  dem
B  Handlangerdienste  leisteten.  Im  Jahre  1877
traten  C  und  D  vor  dem  Einzelgericht  E  gegen  A
klagbar  mit  der  Behauptung  auf,  daß  4  sie  zum
Wasserholen  eingestellt,  ihnen  entsprechende  Zahlung
zugesichert  habe  und  daß  der  eingeklagte  Lohn  mit
X  Mk.  der  Arbeitsleistung  angemessen  sel.  Während
daß  Einzelgericht  E  die  Kläger  zum  Erfüllungseid
ließ,  sprach  das  im  Berufungswege  angegangene
Bezirksgericht  F  aus,  daß  A  den  Haupteid  darüber
zu  leisten  habe,  daß  er  die  Kläger  zum  Wassertragen
nicht  eingestellt  und  ihnen  hiefür  entsprechende  Zahlung
  nicht  zugesichert  habe.  A  leistete  diesen  Eid  in
der  festgesetzten  Form  mit  Aussprechung  der  Bekräftigungsworte:
  „Ich  schwöre  zu  Gott  dem  Almächtigen
  und  Allwissenden“,  jedoch  fehlte  in  der  über

Neue  Folge.  XXIV.  Band.