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Provinzial-Verordnungen.
(Dle Befbrderung der Schuzpocken-Impfung in
Tirol betreffend.) ·
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Seit der Bekanntwerdung der Schuzpocken-Impfung
hat sich schon öfters das
Gerücht verbreitet, daß mit den Schuz-Pocken
geimofte Kinder, oder erwachsene
Personen dech wieder von den wahren
natürlichen Menschenpocken befallen worden
seyen. Die bierüber vielfältig angestellten
näheren Untersuchungen bewiesen
aber jedesmal, daß dergleichen Gerüchte entweder
ganz falsch, oder die erschienenen
Pocken falsche Menschenpocken (sogenannte
Nach= Wasser= oder Schafblattern) oder
andere Hautausschläge waren, oder daß
unächte falsche Schuzpocken, oft auch
die aͤchten, wahren zu spaäͤt, naͤmlich alsdann
erst eingeimpft wurden, wenn die
wahren Menschenblattern die vorher blatternlosen
Subjekte schon ergriffen hatten,
und also die nachgekommene milde Schuz-Peocken-Materie
das schon vorausgegangene,
und in der Entwickelung begriffene Menschenpocken-Gift
nicht mehr vertilgen konnte.
Eben so geschab es auch bisweilen, daß die
vorgenommene Schugpocken= Impfung nicht
anschlug, weil die dazu verwendete Materie
schon zu alt, oder von unächten Schuz-Pecken
genommen, oder von wahren zur
unrechten Jeit gesammelt war.
Um also die Jrrthümer zu verhüten,
welche durch solche, von Unkenntniß der
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wahren Umstände entstandene — und nur
allzuschnell verbreitete Gerüchte erzeugt werden,
und welche, zum größten Nachtbeile
der Gesundheit und des tebens, die Fortschritte
der so wohlthätigen Schuzpocken-Impfung
bemmen, um endlich den sehlimmeren
Folgen zu begegnen, welche dadurch
entstehen können, wenn jene, die die Schuz-Mocken
einimpfen, nicht die genaue Kenntniß
der wahren und falschen Blattern, noch
die erfoderlichen Geschicklichkeiten besizen, —
erläßt das königliche General= tandes-Kommissariat
nachfolgende Verordnung:
I. Da Alles daran gelegen ist, daß das
Geschäft der Impfung bloß solchen Personen
anvertraut werde, von deren Kenntnissen
und Geschicklichkeit man überzeuge
ist, so wird die Hauptaussicht und teitung
der Impfanstalt in jedem Kreise dem Kreis-Pbosikus
übertragen.
Die Kreisphysiker haben unter den Aerzten
und Wundärzten ibres Kreises die tanglichsten
unter eigener Verantwortung so auszuwählen,
daß dieselben durch den ganzen
Kreis in möglichst viele Orte vertheilet seyen.
Diesen soll das Impfgeschift ausschließlich
anvertraut werden. Sollten sich dermalen
noch zu wenige finden, so haben sich die
Krelsphosiker zu bemüben, daß in möglichst
kurzer Zeit mehrere derselben über das Impfen
gebörig belehret und praktisch dazu angewiesen
werden. Zu diesem Ende soll jerer
Impfarzt, oder Wundarzt sich die kur:e
und zweckmäßige Ubhandlung des D kier
Canestrini, welche, unter dem Tuiel: