Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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und jene des italienischen Anthe#s an das 
königliche Kreisamt zu Trient einzusenden, 
dann am Tage vor dem Konkurse sich selbst 
persönlich zu stellen. 
Innsbruck den 10. April 1807. 
Königliches Gubernium in Tirol. 
Graf von Arce. 
Heffels. 
  
(Theologlsches Kandidaten-Eramen in der Pron 
vinz Bamberg betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Es wird den theologischen Kandidaten, 
welche ihre Befähigung zu einem Kicechent 
amte, protestantischer Konfession, noch in 
keiner Prufung dargetban haben, bekannt 
gemacht, daß man auf den 2. Junius lau- 
senden Jabres ein Eramen festgesezt habe. 
Alle diesenigen, welche wünschen, daß bei 
vorkommenden Dienst-Erledigungen Rück- 
sicht auf sie genommen werde, wissen dem- 
nach sich bei demselben einzufinden; haben 
aber fördersamst die Original-Zeugnisse 
über ihre akademischen Studien, mittelst 
einer Vorstellung, bierorts vorzulegen. 
Bamberg den 3. April 1807. 
Königliche tandes-Direktion, als 
protestantisches Consistorium. 
Freiherr von Stengel. 
Sartorins. 
  
(Die Unterstüzung verwundeter vaterländischer 
Krieger betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Könias. 
Der Pfarrer zu Holzkirchen, im tand- 
Gerichte NRhain, Johann Baptist 
Steinmayr, bat 4 taubrhaler und 10 
  
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Französische 18 Kreuzerstücke zur Unterstä- 
zung verwundeter vaterländischer Krieger 
eingesendet. 
Der Cmpfang dieses patriotischen Bei- 
trages wird biemit öfsentlich bekannt ge- 
macht. München den 15. April 1807. 
Königliches General = tandes= 
Kommissariat von Baiern. 
Freigerr von Weiche. 
von Schwalger. 
  
(Den Beitrag zur Milltärwitwenkasse bei Be- 
freiungen von der Millitärpflichilskeir be, 
treffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestät von Baiern ge- 
ruhren unterm 7. dieß über den rubrizirten Ge- 
genstand Folgendes allergnädigst zu erlassen: 
, Max Josepb König 2c. 
„Auf die Vorstellung Unseres Kriegsskono- 
„mieratbes, vom 31. vorigen Mona's, 
„tdaß das tandgericht Burgbausen An- 
„stand nehme, von densenigen kantons= 
„pflichtigen Individuen, welche bloß der 
„Musterrolle, nicht aber wirklich dem 
„Militärkörper einverleibt sind, den Bei- 
„ttrag zum Milicärwitwen= und Wai- 
„senfond bei der Ansähigmachung dersel- 
„ben zu entrichten, eröffnen Wir Unse- 
„trer tandesdirektion von Balern Unsere 
„aus den bisbherigen Berordnungen über 
„diesen Gegenstand schon von selbst ber- 
„vorgehende Willensmeinung wiederhole 
„ dabin, daß bei allen Befreiungen von 
„der Militärpflichtigkeit, ohne Unter- 
„schied, die Individuen mögen schon 
-ne
	        
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