Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

189 
fuͤr die koͤniglich- baierischen Krieger elnge- 
sendet. Diese loͤbliche Handlung wird bie- 
mit öffentlich bekaunt gemacht. München 
den 22. April 1807. 
Koͤniglicher Kriegs-Oekonomie— 
Rath. 
Kraus, Dlrektor- 
Rainprechter. 
(Krlegs= Beltrige betreffend.) 
Anzeige . 
überdiejenigenSpital-Ncquisitcn,wekche 
von auswaͤrtigen Landgerichten vom 1. Jaͤnner 
bis 24. April dieses Jahres an hiesiges Land- 
Gericht uͤbersendet wurden. 
Das Landgericht Dachau lieferte hieher 
4 Zenener alte teinwand. 
Pfaffenbosen : Säcke, zu 60 Pfund. 
Abensberg 1 Faß mit Hemden und alter 
beinwand, zu 1 Zentner so Pfund. 
Starnberg d0 Pfund Cbarpien, dann 
noch sonderheitlich r#16 fl. rs kr. im Gelde. 
Königliches tandgeriche Ingolstadk. 
MWhitemann, Landrichter. 
(Die gedienten Officiere in Tirel betreffend.) 
Da Seine Masestät der König nicht 
abgeneige sind, die in Tirol sich aufhal- 
tenden Individuen, die entweder bei der 
kaiserlich= königlich-Oesterreichischen Armee 
als Offiziere in der kinie, oder bei der Ti- 
roler= tandmiliz als solche gedient haben, 
und Anstellungen bei der königlichen Armee 
zu erhalten wünschen, in Allerhöchstihre 
„Dienste auszunehmen; so haben diesjenigen, 
  
790 
die diesen Wunsch begen, sowohl die er- 
ferderlichen Zeugnisse über ihren früberen 
Dienstesaustritt, als auch jene Actestaten, 
welche auf die Ausweisung ihrer Dien- 
stesfäbigkeiten und Brauchbarkeit Bezug 
baben, bei dem keôniglichen Generalkom= 
mando dahier mit ihren allenfallsigen Ge- 
suchen zu übergeben, und sich daselbst 
persönlich zu stellen. Inusbruck am 5. 
Mai 1807. 
Königlich= Baierisches General= 
tandes= Kommissariat von 
Tirol. · 
Grafv.Axco. 
Heffels. 
  
(Die General-Lotto-Adminlstration betreffend.) 
Seine königliche Majestät haben unterm 
beutigen der bestandenen Verwaltung der 
Koͤniglichen lotto-Anstalt, welche von nun 
an in alle tandes-Theile des Königreiches 
ausgedehnt wird, eine zweckmässigere Ein- 
richrung zu geben allergnädigst gerubet; und 
zu diesem Ende eine General-totto-Ad- 
ministration angeordnet, welche unmittel- 
bar unter der ebersten teitung des geheimen Fi- 
nanz-Ministeriums stebt, an dasselbe in allen 
erbeblichen Dienstes-Borkommnissen allerun- 
terehäuigsten Bericht erstattet, und durch 
dasselbe die allerhöchsten Anordnungen und 
Beschlüsse empfängt. 
Diese Generat-zkotto-Admi istration leitet 
die Geschäfte der ganzen Anstalt, wachet 
über die genaue Diensies-Erfüllung des übri- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.