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fuͤr die koͤniglich- baierischen Krieger elnge-
sendet. Diese loͤbliche Handlung wird bie-
mit öffentlich bekaunt gemacht. München
den 22. April 1807.
Koͤniglicher Kriegs-Oekonomie—
Rath.
Kraus, Dlrektor-
Rainprechter.
(Krlegs= Beltrige betreffend.)
Anzeige .
überdiejenigenSpital-Ncquisitcn,wekche
von auswaͤrtigen Landgerichten vom 1. Jaͤnner
bis 24. April dieses Jahres an hiesiges Land-
Gericht uͤbersendet wurden.
Das Landgericht Dachau lieferte hieher
4 Zenener alte teinwand.
Pfaffenbosen : Säcke, zu 60 Pfund.
Abensberg 1 Faß mit Hemden und alter
beinwand, zu 1 Zentner so Pfund.
Starnberg d0 Pfund Cbarpien, dann
noch sonderheitlich r#16 fl. rs kr. im Gelde.
Königliches tandgeriche Ingolstadk.
MWhitemann, Landrichter.
(Die gedienten Officiere in Tirel betreffend.)
Da Seine Masestät der König nicht
abgeneige sind, die in Tirol sich aufhal-
tenden Individuen, die entweder bei der
kaiserlich= königlich-Oesterreichischen Armee
als Offiziere in der kinie, oder bei der Ti-
roler= tandmiliz als solche gedient haben,
und Anstellungen bei der königlichen Armee
zu erhalten wünschen, in Allerhöchstihre
„Dienste auszunehmen; so haben diesjenigen,
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die diesen Wunsch begen, sowohl die er-
ferderlichen Zeugnisse über ihren früberen
Dienstesaustritt, als auch jene Actestaten,
welche auf die Ausweisung ihrer Dien-
stesfäbigkeiten und Brauchbarkeit Bezug
baben, bei dem keôniglichen Generalkom=
mando dahier mit ihren allenfallsigen Ge-
suchen zu übergeben, und sich daselbst
persönlich zu stellen. Inusbruck am 5.
Mai 1807.
Königlich= Baierisches General=
tandes= Kommissariat von
Tirol. ·
Grafv.Axco.
Heffels.
(Die General-Lotto-Adminlstration betreffend.)
Seine königliche Majestät haben unterm
beutigen der bestandenen Verwaltung der
Koͤniglichen lotto-Anstalt, welche von nun
an in alle tandes-Theile des Königreiches
ausgedehnt wird, eine zweckmässigere Ein-
richrung zu geben allergnädigst gerubet; und
zu diesem Ende eine General-totto-Ad-
ministration angeordnet, welche unmittel-
bar unter der ebersten teitung des geheimen Fi-
nanz-Ministeriums stebt, an dasselbe in allen
erbeblichen Dienstes-Borkommnissen allerun-
terehäuigsten Bericht erstattet, und durch
dasselbe die allerhöchsten Anordnungen und
Beschlüsse empfängt.
Diese Generat-zkotto-Admi istration leitet
die Geschäfte der ganzen Anstalt, wachet
über die genaue Diensies-Erfüllung des übri-