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Königlich= Baierisches
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Regierungsblatt.
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XXII. Stuͤck. Muͤnchen, Sonnabend den 30. Mai 1807.
Allgemeine Verordnung.
(Die Organisation des Buͤrger-Militaͤrs be-
treffend.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf Veranlassung einer, uͤber die Buͤrger-
Militär-Organisarion von Unserem baieri-
schen General= tandes-Kommissariare vor-
gelegten, berichrlichen Anfrage vom 13. April
laufenden Jahres verordnen Wir im Allge-
meinen, wie solget:
a)Um das Musterungs-Geschäft des bür-
gerlichen Militärs, und die daraus flie-
bende Bestimmung der individuellen
Dienstesleistung nach gleicher Form und
analogen Grundsäzen zu behandeln, hbat
jedes General= tandes: Kommissariat für
seine Provinz einen Musterungs-Kom-
missär zu benennen, welcher in den Haupt=
Städten, wo sich das zablreichste Bür-
her:Militär bildet, die Musterung vor-
nimmt. In den übrigen Städten und
Märkten aber ist dieselbe nach einer auf-
zustellenden genügenden Instruktion von
den Stadt= Kommissären, und, wo keine
sind, von den tandrichtern zu besorgen.
Wo eine königliche Stadt-Kommandant=
schaft bestebet, muß ihr vor einer solchen
vorgenommen werdenden Musterung jeder-
zeit die Anzeige gemacht werden.
Diese Musterung ist dermal baldmeglichst,
und in der Folge mit jedem Jahre im Mo-
nate März vorzunehmen; damit die am r.
Aoril einzusendenden Stand-Tabellen dar-
nach rektifzirt sein können.
Wo bereits eine Bürger-Matrikel, re-
spektive Musterrolle, besteher, soll sie einst-
weilen zum Grunde gelegt werden.
b) Von jeder Stadt, und von jedem Markte
ist ein vollständiges rabellarisches Verzeich-
niß über den Vorrath der bürgerlichen
Zeugbäuser abzufodern, und eine Ueber-
sicht über die in Handen habenden Flin-
ten, mit, oder ohne Bajonets; Karabi-
ner, Seuzen, Distolen, mit Bemerkung
des Kalibers, und des Metalles der Gar-
nitur; der Infanterie: und Kavallerie=
Sbel, der Degen, nach ihren Sorten, der
Patrontaschen, Kuppeln, und des übrigen
tederwerkes; der Kanonen, mit Bezeich-
nung ihrer Schwere und ibres Kalibers;
dann aller Sorten von Munition an
Pulver, Blei, und Eisen, auffzustellen.
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