Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Die Eigeuschaften, welche die zu Hebam- 
men zu waͤhlenden Individuen besitzen sollen, 
sind in einer desfallsiaen Verordnung vom 
7. Julius 1806 im XXX. Stuͤckedes Regie- 
rungeblattes bestimmt worden. 
dan erinnert hier an die Verordnuug 
vom 1. April rgos im XV’en Stäcke 
des schwckbischen Regicrungeblattes, daß 
nicht für jede Pfarrey, sondern nur für 
eine Anzabl von z bis 305 Familien eine 
Hebamme gewählt werden solle, wenn 
nicht örtliche Verhältnisse, z. B. weite Eut- 
legenheit der Ortschaften, bergichte Gegen- 
den, Wässer, die des Jahrs öfter austret- 
ben, Uund die Passage hemmen. u. dergleichen, 
eine Ausnahme nothwendig machen. 
Die Physiker haben die zu Hebammen 
gewählten Individuen zu prüfen, und ein 
Gmachten auszustellen, ob sie zu Hebammen 
kauglich seyen, oder nicht. 
Den königlichen Landgerichten wird auf- 
getragen, für die Hebammen= Wahl in den, 
ihnen zugetheilten Patrimonial -Gerichten 
zu forgen. 
Die Behörden, in deren Bezirken man 
keine neue Hebammen nöthig hat, haben 
bie den 1. Märzeine Feblanzeige einzusenden. 
Man begt die gerechte Erwartung, daß 
sich die Behörden diesen für das allgemeine 
und Familien-Wohl so wichrigen Gegenstand 
werden angelegen sepn lassen. Ulm, den 
z. Dezember 1806. 
Königliche èandes-Direktion. 
EFrepherr von beyden. 
Eutz. 
— — 98 
enBürger-Adiutant Krenkl in #andéhur 
berresfend.) 
Wir Maximiian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Wir haben mit Wohlgefallen die Verdien- 
ste vernommen, welche ssch der Burger-Ad- 
jutant Krenkl in kandshut in dem vorigen 
Kriege bey der Anwesenheie der kaiserlich- 
französischen Truppen um die Stade und die 
umliegende Gegend durch wachsame Verhü- 
tung der Unordnungen wiederholt erwarb. 
Es ist Une daher genehm, daß die früherhin 
erhaltene stlberne Verdieust, Medaille dessel- 
ben nunmehr gegen eine goldene umgewech- 
selt werde. 
Unser General-Landes-Kommissariat zu 
München hat desfalls das Geeignete zu ver- 
fuͤgen. Muͤnchen den az. Dezember 1806. 
Max Joseph.) 
Freyherr von Menrgelas. 
Auf königlichen allerhochsten Befehl. 
von Flad. 
  
(Des Lehrer der Entbindungekunde Lavacheri e 
zu MNouburg betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Taf#ern. 
Die vorzüglichen und glücklichen Bemü- 
hungen des Lehrers der Entbindungekunde 
kavacherie zu Neubueg um die Wiederber= 
stellung der verwundeten Krieger im vorigen 
Feldzuge haben Wir mit der goldenen Ver-
	        
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