Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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oder  walzenden  Grundstüke  aber  zulezt  vorzunehmen.

  Ansbach  den  13.  Mai  1807.

Königlich=  baierische  Kriegs=  und
Domainen=  Kamer.

Graf  von  Thürheim.
Stürmer.
——!i.

Bekanntmachungen.

 

(Die  Zulassung  der  Ermendikanten  auf  erledigte
Pfarreien  betreffend.)

Wir  Marximilian  Josepyh,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Im  Betreff  der  Zulassung  der  Exmendikanten
  zur  Besezung  der  Pfarreien  beschließen
Wir,  daß  diesenigen,  welche  sich  ausweisen
können,  schon  vor  der  Sekularisation  die
Seelsorge  ausgeübt,  und  die  vorschriftsmäss
sigen  zehen  Jahre  auf  diese  Art  erstrecket  zu
haben,  zum  Konkurse  zuzulassen  find.

Jedoch  ist  bei  solchen  Exmönchen  jedesmal
die  begitimarion  über  die  vorschriftsmäßige
Prüfung;  sofort  der  Beweis,  daß  sie  mie
landesfürstlicher  Bewilligung  aus  dem  Kloster
getreten  seyen,  zu  erholen,  und  sie  können  in
der  Regel  nur  auf  Religions:  Pfarrelen,  oder
auf  Pfründen,  die  dem  Privat-Patronate
unterliegen,  befördert  werden.  München
den  23.  Mai  1807.

Mar  Josepb.
Freiherr  von  Montgelas.

Auf  koniglichen  allerhbchsten  Befehl.
von  Krempelhuber.

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(Die  Organisation  der  vormaligen  Stifis-  und

Klosterpfarreien  im  Bisthume  Salzburg  betreffend.)


Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  zur  Dotation  und  künftigen  Erhaltung
  der  ehemaligen  Klosterpfarreien  in  den
Bisthümern  Passau  und  Augsburg  festgesezten
  organischen  Bestimmungen  wurden,
dem  allerhöchsten  Auftrage  gemäß,  auch  auf
die  im  Kirchensprengel  des  Bisthumes  Salzburg
  gelegenen  Pfarreien  dieser  Art  in  Anwendung
  gebracht;  im  Vernehmen  mit  dem  bis
schöflichen  Ordinariate  die  Gränzen  derselben
berichtiget;  die  Dotation  derselben  bei  den
betreffenden  Renrämtern  angewiesen,  und
sowohl  auf  die  Lokalbedürfnisse  der  Kirchen,
Schulen  und  Gemeinden,  als  auch  auf  eine
angemessene  Zahyl  von  Hilfspriestern  die  nsthige
  Rücksicht  genommen.

Als  Pfarrer  wurden  folgende  Individuen
allergnädigst  bestätiger:

1.  Die  Psarrei  Prutting,  im  Landgerichte
  Aibling  gelegen,  bisher  von  dem
Kloster  Herren-Chiemsee  versehen,  wurde
dem  gewesenen  Konvencnalen  dieses  Klosters,
Petrus  Ferrerius  Kronast,  verliehen.

2.  Die  Pfarrei  Rie  dering,  zu  dem
Landgerichte  Aibling  gehörig,  und  vorhin
dem  Kloster  Herren:  Chiemsee  einverleibt,
dem  bisherigen  Konventualen  von  Rott  am
Inn,  Paulin  Schuster.

3.  Die  Pfarrei  Marienberg,  im
Landgerichte  Burghausen  gelegen,  bieher
von  dem  Kloster  Raitenhaslach  versehen,  dem