Metadata : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Kristmann,  bisheriger  Forstgehilse  beim
Oberforstamte  Weisingen,  geseze.

Ferner  werden  von  der  Forst-Inspektion.

Kempten  Anton  Lang  zu  Resselwang,  und
Andreas  Konanz  zu  Wagetk  in  die  Quieszenz
  gesezt;  —  die  Oberforsterei  Wageck  wird
aufgelöset,  und  von  den  4  Revieren,  aus
welchen  sie  besteher,  Rodelsberg  und  Obergünzburg
  der  Oberforsterei  Kempten;  Dikenreißhausen
  und  Osterwald  aber  der  Oberfersterei
  Resselwang  einverleibt.  —  Für  die  leztere
  wirb  als  Oberförster  dec  bisherige  Forstmeister
  zu  Tertnang,  Johann  Nepomuk
Mayer,  ernannt.  Der  öbrige  Theil  der
Forst:  Organtsation  der  befraglichen  Gebiete
bleibt  einsweil,  bis  zu  eingehenden  näheren
Erörterungen,  ausgesezt.

Für  das  vorgenannte  Personal  sind  als  Gehalt
  und  Emolument  bewilliget  worden:

a.  dem  Oberfrster  firer  Geldbecrag  Zooffl.,
freie  Wohnung,  oder  als  Hauszins  #S  fl.,
a#o  Klafter  halb  hartes,  halb  weiches  Holz;
Fourage:  Aversum  rs#  fl.;  6  Tagwerke
Dienstgründe,  und  ein  Kreuzer  von  jedem
Gulden  des  reinen  Forstertrages.

b.  Dem  Revierförster  firer  Geldbezug  400fl,
freie  Wobnung,  oder  Zinsbeitrag  100  fl.,  14
Klafter  halb  hartes,  halb  weiches  Holz,
6  Tagwerke  Dienstgründe,  und  2  Kreuzer
von  jedem  Gulden  des  reinen  Forstertrages.

c.  Dem  Forstwarte  firer  Geldbetrag  goo  fl.,
Wohnung,  oder  Hauzzins  30  fl.,  10  Klafter
halb  hartes,  und  halb  weiches  Holze,  und  ein
Kreuzer  von  jedem  Gulden  des  reinen  Forstertrages
  seines  Walddistriktes.  —  Dem  Forstgsehilsen
  werden  an  Lohn  sa  fl.,  und  demje-937



nigen,  bet  welchem  er  angestelle  ist,  78  fl.
Kostgeld  ausgesezt.  —  Reisedicten  passiren
keinem  Forst-Individuum.

Die  Revierförster  und  Wärter  haben  die
Jagden  einsweil  zu  besorgen;  jedoch  ohne
besonderen  Gehalt  oder  Emolumene,  bloß
gegen  das  Schußgeld.  Zugleich  aber  ist,  wo
es  thunlich  ist,  die  Verpachtung  sogleich  zu
versügen.

Dem  Ferstpersonale  wird  ausdrücklich  verboten,
  außer  den  Dienstgründen  noch  andere
  zu  besizen,  oder  zu  erwerben;  so  wie
auch  demselben  schärfest  untersage  wird,  dde
Forstgründe  zu  bennzen.

 

Gemäß  der  unterm  10.  dieses  Monats  erfolgten
  definitiven  Bestellung  des  staatswirthschaftlichen
  Rechnungs:  Kommissariates  in
Tirol  sind  nachgenannte,  bisher  schon  im
Dienste  gestandene  und  besoldete  Individuen
als  wirkliche  Rechnungs-Kommissäre  angestellt
  worden,  und  zwar:

In  der  I.  Klasse:
Sebastian  Schulz;  —  Bartolemäus
  Bonn;  —  Johann  Haindl.
In  der  II.  Klasse:

Romadius  von  Ldiegerer;  —  Karl
Galvagni;  —  Franz  Posch,  —  Joseph
  Gollner;  —  Joseph  Staffler.

In  der  III.  Klasse,

deren  Zahl  aber  bei  Verminderung  der
Geschäfte  auch  vermindert  werden  kann:

Benedik'  Fondrieschi;  —  Simon
Weiskopf;  —  Andreas  Grabner;  —
Johann  Turneretscher,  und  Peter
von  Maurer.