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Der Turnunterricht vertheilt sich auf drei Uebungsstufen.
Auf der ersten Stufe, welche die Schüler vom
achten bis zehnten Lebensjahre umfaßt, werden alle in
diesem Leitfaden nicht besonders bezeichneten Uebungen durchgenommen;
auf die zweite, die Schüler vom zehnten bis
zum zwölften Jahre umfassende Uebungsstufe fallen außer
der Wiederholung der Uebungen der ersten Stufe noch die
mit K& bezeichneten; auf die dritte, vom zwölften bis zum
fünfzehnten Jahre, alle mit 1 bezeichneten Uebungen, sowie
Wiederholungen des auf der ersten und besonders der zweiten
Stufe Durchgenommenen. Die in 8. XIX, 4. 5. S.XXIV,
8. 9. 10 und in den 88. XXV u. XXVI aufgeführten,
in [eingeschlossenen Uebungen werden nur dann
betrieben, wenn nach vollständiger, genauer Einübung aller
anderen Zeit für sie übrig bleibt, wenn der Lehrer selbst mit
ihnen vollkommen vertraut ist, und wenn endlich die zu ihrer
Ausführung nöthigen Gerüste und Vorrichtungen beschafft
werden können.
Die Schüler jeder der drei Stufen üben gemeinsam;
zweckmäßig jedoch werden zu gleicher Zeit von einem Lehrer
nicht mehr als 40 Schüler unterrichtet werden können.
8. IV.
Zeit des Turnunterrichts.
Jede Turnklasse soll wöchentlich mindestens eine Stunde
Turnunterricht empfangen. Nach Maßgabe der localen Verhältnisse
kann derselbe auf zwei Tage (zu je einer halben
Stunde) oder drei Tage (zu je 20 Minuten) vertheilt werden.
§. V.
Turnplatz.
Der Turnplatz muß festen, ebenen Boden haben und
möglichst nahe an der Schule gelegen sein. Für die auch
während des Winters fortzusetzenden Freiübungen wird mit
Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse ein geeigneter
Raum zu beschaffen sein.