Metadata : Leitfaden für den Turn-Unterricht in den Preußischen Volksschulen.

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Der  Turnunterricht  vertheilt  sich  auf  drei  Uebungsstufen.
  Auf  der  ersten  Stufe,  welche  die  Schüler  vom
achten  bis  zehnten  Lebensjahre  umfaßt,  werden  alle  in
diesem  Leitfaden  nicht  besonders  bezeichneten  Uebungen  durchgenommen;
  auf  die  zweite,  die  Schüler  vom  zehnten  bis
zum  zwölften  Jahre  umfassende  Uebungsstufe  fallen  außer
der  Wiederholung  der  Uebungen  der  ersten  Stufe  noch  die
mit  K&  bezeichneten;  auf  die  dritte,  vom  zwölften  bis  zum
fünfzehnten  Jahre,  alle  mit  1  bezeichneten  Uebungen,  sowie
Wiederholungen  des  auf  der  ersten  und  besonders  der  zweiten
Stufe  Durchgenommenen.  Die  in  8.  XIX,  4.  5.  S.XXIV,
8.  9.  10  und  in  den  88.  XXV  u.  XXVI  aufgeführten,
in  [eingeschlossenen  Uebungen  werden  nur  dann
betrieben,  wenn  nach  vollständiger,  genauer  Einübung  aller
anderen  Zeit  für  sie  übrig  bleibt,  wenn  der  Lehrer  selbst  mit
ihnen  vollkommen  vertraut  ist,  und  wenn  endlich  die  zu  ihrer
Ausführung  nöthigen  Gerüste  und  Vorrichtungen  beschafft
werden  können.

Die  Schüler  jeder  der  drei  Stufen  üben  gemeinsam;
zweckmäßig  jedoch  werden  zu  gleicher  Zeit  von  einem  Lehrer
nicht  mehr  als  40  Schüler  unterrichtet  werden  können.

8.  IV.
Zeit  des  Turnunterrichts.

Jede  Turnklasse  soll  wöchentlich  mindestens  eine  Stunde
Turnunterricht  empfangen.  Nach  Maßgabe  der  localen  Verhältnisse
  kann  derselbe  auf  zwei  Tage  (zu  je  einer  halben
Stunde)  oder  drei  Tage  (zu  je  20  Minuten)  vertheilt  werden.

§.  V.
Turnplatz.

Der  Turnplatz  muß  festen,  ebenen  Boden  haben  und
möglichst  nahe  an  der  Schule  gelegen  sein.  Für  die  auch
während  des  Winters  fortzusetzenden  Freiübungen  wird  mit
Berücksichtigung  der  gegebenen  Verhältnisse  ein  geeigneter
Raum  zu  beschaffen  sein.