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Gegenwart derselben alle Mannallen schlies-
sen, und hiernach sowohl die Vorrathskasse, als
die Hauptkasse, und Sekrerariatskasse stür-
fen, und nehmen das sämrliche bisberige
landschaftliche Kasse Personal in könig,
liche Pflicht.
Ueber diesen Ake ist Uns das von den
landschaftlichen Depurirten, dem tandschafes-
Kanzler, und dem einschlágigen landschaft-
lichen Kassepersonal mit zu unterzeichnende
Protokoll vorzulegen.
2.) Da die biesberige landschaftliche
Hauptkasse alle Steuer= und Aufschlags-
Gefälle nicht unmirtelbar von den perzipi-
renden Aemtern oder standanlagspflichrigen
Individuen, sondern mittelbar aus den
Händen der s Obersteucrämeer, dann der
5 Oberaufschlags-Aemter, der 4 Rrtcer-
steuer-Einnehmer, und der § Standaulags=
Einnehmer empfange; so sind die § tand-
steuer: Schreiber zu München, tandshue,
Straubing, Burghansen und Ingolstadt,
welche die Steuerkassen führen, — die 5
Oberaufschlagémter in den genannten Or-
ken, die 1 Rittersteuer: Schreiber, soriel
die Kasse beirift, — und die §F Bürger=
Standanlags-Einnehmer, auch soviel ihre
Kasse betrift, alsogleich in Unsere Pflicht
zu nehmen.
Bei denjenigen dieser Individuen, welche
Kich von Amts wegen, oder zufällig in Mün-
chen befinden, geschieht dieses durch Unsere
Provinzial-Etats-Kuratel; bei denjenigen,
welche sich gegemvärtig nicht in München
befinden, ist ein geschriebener Eid nach dem
Formulare anderer Kassebeamten einzuziehen.
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Nachdem diese sämelichen Mittel-Kassiere
mit der bisberigen landschaftlichen Haupt-
Kasse, und also mit der künftigen königli-
chen Steuerkasse und königlichen Aufschlags-
Kasse im engsten Verbande stehen, und
mit denselben am Ende des Eratsjabres ab-
rechnen müssen; so ist in diesem Augenblicke
bei denselben ein kommissioneller Kassesturz
nicht erfoderlich, sondern eine alebaldige
Einsendung ihrer Kasse-Ertrakte, so ferne
diese bei der landschaftlichen Hauptkasse
nicht ohnehin schon vorhanden sind, binrei-
chend. Wohl aber ist nach tandsbut,
wo eine eigene unterländische Vorratbskasse
eristirt, cin könizlicher Rath mit einem
Rechnungskommissär auf der Stelle :bzu-
ordnen, um dort, mit Zuziehung und
in Gegenwart eines oder zweier kand-
schaftlicher Depurirten, im Namen und un-
ter der teitung der Provinzial-Ctatskura-
tel das nämliche Geschadft vorzunehmen,
welches ersagte Unsere Provinzial-Etateku-
ratel bei der Hiesigen landschaftlichen Haupt-
und Vorratbskasse vornimmt.
3) Sebald bier in Munchen der Um-
sturz der Kassen, nach Ausweis der Rech-
nungen und Manualien, ganz im Reinen
ist, scheidet die Previnzial-Etarekuratel die
Aufschlagsgesälle von den Steuergesällen
und Vocrathsgeldern.
Das tolal für die alte Vorraths= und
für die Steuerkasse bleibt in dem vorderen
Dheile des tandbauses, wo es dermal ist.
Samtliche Aufschlazsgelder aber wer-
den an das bereits in Unserer Pflicht ste-
bende, und in dem binteren Theile des tand-