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bauses erablirte Kaffepersonal des bisheri-
gen gemeinsamen Schulden-Abledigunas=
Werkes ertradirt.
Die Schuldenabledigungs-Kasse wird von
nun an zugleich die Aufschlags-Haupkkasse,
in so weit die bisherigen Aufschláge, nach
den Verhandlungen des vorigen Jabres, zur
Schuldentilgung bestimmt sind.
Der bisberige landschaftliche Kasse-Ge-
genschreiber critt mit seiner dermaligen Be-
soldung zu dieser selbstständigen Aufschlags-
Kasse in der Eigenschaft eines zweiten Kon-
trolleurs hinüber; doch mie Borbehalk seiner
ausbülflichen Dienste bei den Steuerkassen,
bis ihre Ertradicion ganz in Ordnung seon
wird. Dagegen ernennt Unsere Provinzial=
Etatskuratel an seinen Hlatz einen der aus-
gezeichnetsten Rechnungs-Kommissarien zur
provisorischen Funkrion eines Stener-Kaß
sekontrolleurs.
Es ist auch Unserer Provinzial:Etatsku-
ratel in dem vorderen Theile dis Landhau-
ses ein eigenes Zimmer einzurdumen, um
die auf die Stener; und Vorraths-Kasse
Bezug babenden Geschäáfee in der Näbe der
Kasse, der Rechnungs-Deposttorien, und der
Registratur führen zu können.
4.) Das bisberige landschaftliche Rech-
nungswesen geber für das beurige Starsjahr
zanz und unverändert nach dem bisberigen
Style fort.
Saͤmtliche Rent-Herrschafts- und Hof-
marks-Beamee senden also ihre Gelder noch
fernerbin an die in Unsere Pflicht genommene
bisberige § Steuer-HObrreinnahme-Kassen,
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— die Standanlagspflichtigen an die in
Unsere Pflicht genommene bisherige Rie,
tersteuer= und Stadtsteuer-Einnehmer, —
und die Unteraufschldger an die in Unsere
Pflicht genommene Oberaufsehläger ein.
Nur müssen diese Oberaufschläger künfiig
ibre Gelder, anstate jur landschafelichen.
Haupekasse, an die mie der Schuldeneil-
gJungskasse vereinigee Aufschlags-Hauptkasse,
in dem binteren Theile des tandbauses, über-
machen.
Eben so führt der in allen seinen Besol-
dungs-Bezügen verbleibende, nunmehr ké-
nigliche Steuer-Haupekassier Ertl mir dem
provisorisch zu ernennenden Sceuerkasse-
Kontrolleur die Hauperechnungen der Steuer=
und Vorrathegelder, — und der koönig-
liche Schuldenrilgungs-Kassier mie den
beiden Konrrolleurs fübre die Hauptrechnung
über die Aufschläge für bas heurige Ecats-
jahr ganz nach dem bisberigen Seyse fore.
Beide diese Haupekassiere übergeben aber
täglich ihre Kasse-Extakte zu Unserer Dro-
vinzial-Ekats-Kuratel.
Die besondere Rechnung, in welcher bie
bisberize tandschafrskasse mit dem Banquter
Westbeimer, wegen der Geschäfte des
Herrn Prinzen Georg von Hessenarm-
stadt, steher, wird, bis zur Endigung dieses
Gesch iftes, unter der Direktion der Provin=
Jzial:Etats-Kurarel abgesondert foregeführt.
5.) Unsere Landesdirektion, und respectivr
Etats-Kuratel tritt von diesem Maomente
anfangend in die ausshhliessende Admini-
stration aller Steeuer-Standanlags= und
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