Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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bauses erablirte Kaffepersonal des bisheri- 
gen gemeinsamen Schulden-Abledigunas= 
Werkes ertradirt. 
Die Schuldenabledigungs-Kasse wird von 
nun an zugleich die Aufschlags-Haupkkasse, 
in so weit die bisherigen Aufschláge, nach 
den Verhandlungen des vorigen Jabres, zur 
Schuldentilgung bestimmt sind. 
Der bisberige landschaftliche Kasse-Ge- 
genschreiber critt mit seiner dermaligen Be- 
soldung zu dieser selbstständigen Aufschlags- 
Kasse in der Eigenschaft eines zweiten Kon- 
trolleurs hinüber; doch mie Borbehalk seiner 
ausbülflichen Dienste bei den Steuerkassen, 
bis ihre Ertradicion ganz in Ordnung seon 
wird. Dagegen ernennt Unsere Provinzial= 
Etatskuratel an seinen Hlatz einen der aus- 
gezeichnetsten Rechnungs-Kommissarien zur 
provisorischen Funkrion eines Stener-Kaß 
sekontrolleurs. 
Es ist auch Unserer Provinzial:Etatsku- 
ratel in dem vorderen Theile dis Landhau- 
ses ein eigenes Zimmer einzurdumen, um 
die auf die Stener; und Vorraths-Kasse 
Bezug babenden Geschäáfee in der Näbe der 
Kasse, der Rechnungs-Deposttorien, und der 
Registratur führen zu können. 
4.) Das bisberige landschaftliche Rech- 
nungswesen geber für das beurige Starsjahr 
zanz und unverändert nach dem bisberigen 
Style fort. 
Saͤmtliche Rent-Herrschafts- und Hof- 
marks-Beamee senden also ihre Gelder noch 
fernerbin an die in Unsere Pflicht genommene 
bisberige § Steuer-HObrreinnahme-Kassen, 
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— die Standanlagspflichtigen an die in 
Unsere Pflicht genommene bisherige Rie, 
tersteuer= und Stadtsteuer-Einnehmer, — 
und die Unteraufschldger an die in Unsere 
Pflicht genommene Oberaufsehläger ein. 
Nur müssen diese Oberaufschläger künfiig 
ibre Gelder, anstate jur landschafelichen. 
Haupekasse, an die mie der Schuldeneil- 
gJungskasse vereinigee Aufschlags-Hauptkasse, 
in dem binteren Theile des tandbauses, über- 
machen. 
Eben so führt der in allen seinen Besol- 
dungs-Bezügen verbleibende, nunmehr ké- 
nigliche Steuer-Haupekassier Ertl mir dem 
provisorisch zu ernennenden Sceuerkasse- 
Kontrolleur die Hauperechnungen der Steuer= 
und Vorrathegelder, — und der koönig- 
liche Schuldenrilgungs-Kassier mie den 
beiden Konrrolleurs fübre die Hauptrechnung 
über die Aufschläge für bas heurige Ecats- 
jahr ganz nach dem bisberigen Seyse fore. 
Beide diese Haupekassiere übergeben aber 
täglich ihre Kasse-Extakte zu Unserer Dro- 
vinzial-Ekats-Kuratel. 
Die besondere Rechnung, in welcher bie 
bisberize tandschafrskasse mit dem Banquter 
Westbeimer, wegen der Geschäfte des 
Herrn Prinzen Georg von Hessenarm- 
stadt, steher, wird, bis zur Endigung dieses 
Gesch iftes, unter der Direktion der Provin= 
Jzial:Etats-Kurarel abgesondert foregeführt. 
5.) Unsere Landesdirektion, und respectivr 
Etats-Kuratel tritt von diesem Maomente 
anfangend in die ausshhliessende Admini- 
stration aller Steeuer-Standanlags= und 
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