Metadata: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Von den Oberämtern sind die hienach ergänzten Steuer-Verzeichnisse, nachdem zuvor 
den Oberamtspflegen die erforderlichen Einzugs-Register zugestellt seyn werden, unter An- 
schluß der Fassionen, an das Steuer-Collegium einzusenden. 
Der Einzug und die Ablieferung der rückständigen Steuern ist so zu beschleunigen, daß wo 
möglich der ganze Betrag verselben bei der Jahres-Abrechnung mit der Staatshauptkasse für 
1848—49 als abgeliefert erscheint. 
IV. Steuer von Apanagen. 
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8. 16. 
Unter den Apanagen, Sustentations= und Nadelgeldern und den Witthumen der Mit- 
glieder des Königl. Hauses, welche nach Art. 8 des Finanz-Gesetzes der Besteurung unter- 
liegen, find nur diejenigen verstanden, welche von der Staatskasse abgereicht werden. Von 
der Staatshauptkasse ist daher ein Verzeichniß über den Betrag der im Jahr 1848—49 abge- 
gereichten Apanagen und der hievon zu erhebenden Steuer dem Steuer-Collegium zu übergeben. 
Für die Berechnung des steuerbaren Betrags in Bezug auf die Naturalien u. s. w. 
gelten dieselben Bestimmungen des Abgaben-Gesetzes vom 29. Juni 1821, 9#. 21 und 29 
(Reg. Blatt S. 382 und 335, welche auch seither bei der Besoldungs= und Pensionssteuer 
ihre Anwendung fanden. 
Die Steuer ist nach der in §. 13 vorgeschriebenen Stufenleiter zu berechnen. 
Stuttgart den 30. Juli 1849. Goppelt 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Prrei Königsbronn, Dekanats Heidenheim, 
welche im Mutterorte 1420 und in den mit Schulen versehenen Filialien Igelberg und 
Ochsenberg 716 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangeli- 
schen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen derselben, worunter keine 
Zehenten begriffen sind, ist in Preisen des Sportelgesetzes auf 713 fl. berechnet. 
2) Die Bewerber um die bei der Ablösungs-Commission zu besetzende Experi= 
torsstelle, welche die Funktionen eines Sekretärs und Registrators umfaßt und mit einem 
Gebalte von 800 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der 
Ablösungs-Commission vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die Fachlehrstelle für die französische Sprache am Lyceum in 
Ludwigsburg, womit die Verpflichtung zu wöchentlich sechszehen Unterrichtsstunden und 
ein Gehalt von 530 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studien- 
rathe zu melden. 
4) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungsklasse stehende Gerichtsnotarsstelle in 
bang enburg haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem Gerichtshof in Ellwangen zu 
melden. 
5) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungsklasse stehende Amtsnotarsstelle in 
Neuenstadt, Oberamts Reckarsulm, haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem Ge- 
richtshofe in Eßlingen zu melden. 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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