Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Die ruͤckstaͤndigen Orte sind naͤmlich die 
Landgerichte Aichach, Erding, Gries- 
bach, kandsberg, Landshut, Mün- 
chen, Pfaffenberg, Pfaffenhofen, 
Pfarrkirchen, Riedenburg, Schon- 
gau, Starnberg, Stadtamhof, 
Tölz, Trosberg, Vilsbiburg, Vils- 
hofen, Weilheim und Werdenfels; 
— dann die Magistrate der Hauptstädte 
Landshut und Passau. — Von den 
Herrschaftsgerichten: Ehring und Zaizko- 
[sen, — dann das Hofoberrichteramt Munchen. 
München den 27. Mal 1807. 
Königliche LandesDirektion 
in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Haider. 
  
An sämrliche Polizei-Behörden der Provinz 
Baiern. 
(Den Saz des Ochsenfleisches becreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da man mit allerhöchster Genehmigung 
vom 12. dieses den Saz des besten Ochsen- 
fleisches auf ra Kreuzer das Pfund für die 
Stadt München unter heutigem bestimmt 
har, so wird dieses sämtlichen Polizeibehör= 
den mit dem Auftrage bekannt gemache, die 
Lokal-Fleischsäze, der bestehenden Ordnung 
gemäß, darnach zu reguliren. München 
den 20. Mai 1 0r. 
Königliche Landes-Direktion 
in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Ha,der. 
1020 
An die Holizey-Behörden der Provinz Balern. 
(Die Herstellung der Schrannenzettel, und die 
Bestimmung der Brod= und Mehltaxen betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Nachdem Seine königliche Majestär, mit- 
telst allerhöchsten Reseriptes vom 28. vorigen 
Monats, allergnddigst zu verordnen gernhten, 
daß die Herstellung der Schrannenzertel, und 
die Bestimmung der Brod= und Mehlearen 
überall unmittelbar durch die Polizei-Direk- 
tionen, und unter ihrer Autori## und Firma 
vorgenommen werden sollen; als haben ssch 
solche hiernach zu achten, und die Magistrate 
sich aller ferneren Einmischung in dieses Ge- 
schäft zu enthalten. 
Auf dem Lande treten die Landgerichte in 
diese Verrichtungen der städtischen Polizei- 
Beherden ein, und die Magistrate der In- 
korporations-Orte haben serners weder die 
Schrannenzettel unter ihrer Firma zu verfas- 
sen, noch die Brod= und Mehlsäze zu be- 
stimmen. München den F. Juni 1807. 
Königliche Landes-Direktion 
in Baiern. 
Freiherr von Welchs. 
Rainprechter. 
  
An sämrliche Rentämter der Provinz Neuburg. 
(Die Veränderungen in den rentimtlichen Etats 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
In Folge der unterm 7. Jänner dieses Jah- 
res erlassenen allerhöchsten Verordnung, die 
Jnstruktion und Rechnungen der königlichen
	        
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