Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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koͤnigliche Baierische Land- und Herrschafts- 
Gerichte, dann Hofmärke, welche ihre Widums- 
Gehölxz-Designationen nicht nach obigen Be- 
grissen mit Benennung aller in ihren 
Jurisdiktions-Distrikten gelegenen 
Pfarreien, Benefifien 2c. sohin un- 
brauchbar eingesendet haben, den gemessensten 
Auftrag, diese Abgänge auf der Stelle zu 
ersezen, und anher einzusenden. Jene Ju- 
risdikrions, Behörden aber, die solche Anzei- 
gen, und Designationen noch gar nicht ein- 
befördert haben, werden sich von selbst nach 
dieser Aufgabe zu achten wissen. 
Uebrigeno müssen sich die sdumigen Juris- 
dikrions= Aemter, die bis den 10. des kom- 
menden Monats Juli ihre Nachträge, oder 
die Haupt= Widums-Holz-Designationen 
nicht einsenden werden, die Schuld selbst bei- 
messen, wenn man solche durch eigene Kanzlei- 
boten auf Kosten der Beamten, vom 11. 
Juli ausgehend, betreiben lassen wird. 
München den 13. Juni 1807. 
Königlicher Kirchen-Administra- 
tions-Rath in Batern, als Stif- 
tungs-Kuratel. 
Graf zu Lodron. Stollnreither. 
Wurzer. 
Ils. 
MBekanntmachungen. 
(Freiwillige Krlegsbeiträge betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Von dem Damenstift-Herrschaftsgerichte 
Ranfels, im Landgerichte Schönberg, sind 
am go. Mai laufenden Jahres an das unter- 
jeichnete königliche General, andeskommissa- 
1050 
riat zum Besten verwundeter vaterländischer 
Krieger 8 fl. 12 kr., nebst alter Wäsche, ein- 
gesendet worden, welche von einigen Untertha- 
nen des genannten Herrschaftsgerichtes edel- 
müthig zusammengelegt wurden. 
Dieses wird hiemit öffentlich bekannt ges 
macht. München den 2. Juni 1807. 
Königliches General-bandes-Kom 
missariat in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schmöger. 
  
(Die Mirrelschulen und deren Professoren in Baler#n 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zufolge eines allerhöchsten Reseriptes vom 
29. vorigen Monats wird hiemit zur allge- 
meinen Wissenschaft und Darnachachtung öf- 
fentlich bekannt gemacht: 
Seine königliche Majestät haben nach einem 
umständlichen an Allerhöchstdieselben erstar- 
teten Vortrage über zweckmáäßige Ver- 
vollkommnung der Mirtelschulen 
folgende Entschließungen gefaße: 
1. Das theologische Studium zu München 
soll mit dem Ende dieses Schuljahres ganz 
aufgehoben werden. 
2. Das Gymnastum zu kandshur ist bis zum 
Anfange des nächsten Schuljahres in eine 
höhere Bürgerschule von drei Klassen zu ver- 
wandeln, deren Lehrer in Privatstunden auch 
in den gelehrten Sprachen den ersten Unter- 
riche zu ertheilen fähig und gehalten seyn 
sollen. 
3. Die durch Beschränkung eben erwähn-- 
ter, in Hinsicht auf die Lokalverhälenisse bis-
	        
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