1057
her zu ausgedehnter Lehrinstitute dem latei-
nischen Schulfonve zurückfallenden Ausgabs-
sammen sollen vorzüglich zur Verbesserung
der Besoldungen besonders würdiger
und sich auszeichnender Lehrer an
den Mittelschulen nach und nach verwender,
und für jezt davon dem dießorkigen verdien-
ten Gymnasiums-Rektor und Drofessor Lech-
ner eine jährliche, vom nächsten Etatsjahre
an flüssige Gehaltszulage von dco fl. ange-
wiesen werden. Endlich und
4. haben Seine königliche Majestär, um
Kimrliche Professoren an Allerhöchstdero Mit-
telschulen auch über ihre Aus sicht in die
Zukunft zu beruhigen, allergnädigst ver-
ordnet:
a. Hinsichtlich der geistlichen Profes-
soren, daß für diese als Surrogat der
denselben ehedem bestimmten nunmehr auf-
gehobenen Kanonzkate eine angemessene An-
jzahl der besseren Pfarreien oder Benefizien
in den verschiedenen Provinzen des König-
reiches als Drofe surs-Pfründen er:
klret werden sollen, bei derer Erledigung
immer einer der verdientesten wirklichen
Professoren in den Absentgenuß, oder der
gemeritirten in den wirklichen Bestz ein-
treten, und in beiden Fällen darauf inve-
stirt werden soll.
b. Hinsichrlich der weltlichen Profes=
soren, daß diese nicht nur ebenfalls nach
dem Grade ihrer besonderen Würdigkeit
und Auszeichnung Gehaltszulagen, son-
dern auch nach einer Reihe nüßzlich voll-
streckter Dienstjahre, so wie in unrerschul-
1058
deten Dienstes-Unfaͤhigkeits-Faͤllen, einen
anstaͤndigen Ruhegehalt, ihre etwa zuruͤck-
zulassenden Gattinen und Kinder aber ver-
haͤltnißmaͤssige Pensionen zu erwarten haben.
Indem nun Seine koͤnigliche Majestaͤt durch
diese allerhoͤchst landesvaͤterliche Fuͤrsorge die
Verdienste des oͤffentlichen Lehrstandes nach
seiner Wichtigkeit und nach seinem Einflusse
auf das Staatswohl zu wuͤrdigen und zu be-
lohnen allergnaͤdigst bedacht sind, hegen Aller-
hoͤchstdieselben auch zu allen Professoren an
den Mittelschulen das gerechteste Zutranen,
daß sie durch strenge Pflichterfüllung und rühm-
liche Nacheiferung die ihnen biemit allergns-
digst zugesicherten Auszeichnungen auch zu er-
ringen pflichtgetreuest sich bestreben werden.
München den 6. Juni 1807. «
Koͤnigliche Landesdirektion von
Baiern.
Freiherr von Weiche.
von Fabes
(Den Bürger, Christian Reindl, betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zu Folge einer von dem Landgerichte Vorch-
heim erstatteren Anzeige hat der dortige Bür-
ger, Christian Reindl, welcher schon bey
mehreren Gelegenheiten mit seltener Enrschlos
senheit Gefahren von seinen Mitbürgern ab-
zuwenden bemühere war, bei einem am 7.
dieses Monats daselbst entstandenen Brande
dadurch, daß er unaufgesedert die mittlere
Etage des Hauses besiieg, durch das Fenster
in das Zimmer drang, wo der Brand sich
zeigte, und die lisssn Meubles auf die