Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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(Die Juden-Profit steuer in Ansbach betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Aus Veranlassung einiger Jweifel in Ab- 
sicht auf die Erbebung der Juden-Prostt- 
Steuer wird den königlichen Kameralbehörden 
bierdurch zur Rachachtung bekannt gemacht, 
daß Juden, wenn sie von gekauften lehenba- 
ren Gütern, Häusern oder Grundstücken we- 
gen Ueberschreirung der V Indult- 
Zeit, das vollstaͤndige Handlohn bezahlen 
muͤssen, bei dem Wiederverkaufe von Ent- 
richtung der Profitsteuer befreiet sind. 
Ansbach den 29ten Juni 1807. 
Koͤnigliche Baierische Kriegs-und 
Domainen-Kamer. 
Graf von Thürheim. 
Bälling= 
  
(Das Verboch, Käufe über Glehenbare Grund= 
stücke oder Bezüge in Tirol ohne allerhdch 
sten lehensherrlichen Konsens zu Protokoll zu 
nehmrn, detteffend.) 
Im Namen Seiner Majestik des Königs. 
Nachdem das königliche Gubernium aus 
blufig vorgekommenen Fällen die Ueberzeu- 
gung geschöpft bar, daß die Gerichts-Be- 
börden keinen Anstand nehmen, Käufe über 
lehenbare Grumdstücke oder Bezüge zu Pro- 
tokoll zu nehmen, obne vorber von dem Ver- 
kdufer die wirkliche schristliche Aufweisong 
des bereits erhaltenen allerhöchsten lehenberr- 
lichen Konsenses zu verlangen; dieses unre- 
zelmäßige Verfahren aber die nachtheilige 
Folge baben muß, daß nicht nur die Rech- 
## des allerhoͤchslten Lehenhofes und der Le- 
  
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hen-Konsorten gefaͤhrdet, sondern auch die 
Partheien durch die aus dem Mangel der 
lehenherrlichen Einwilligung entfpringende 
Uuguͤltigkeit ihres Kaufes wesentlich verkuͤrzt; 
uͤberbaupt aber Verwirrung und Unsicher- 
beit des Eigenthums erzeugt werden; so 
wird hiemit neuerdings verordnet, daß bei 
unnachsichtlicher Abndung und Selbsthaf- 
tung für allen den Partheien zugehenden 
Schaden keine Gerichtsbebörde mebr einen 
Kaufs-Kontrakt über lehenbare Gegenstände 
protokollire, vielweniger den Kaufbrief oder 
Protokolls-Extrakt darüber an die Partheien 
binaus gebe, bevor nicht der Verkäufer den 
lebenherrlichen Alienarcions-Konsens in Ur- 
schrift beigebracht und vorgewiesen hat. 
Innsbruck den 26. Juni 1807. 
Königliches Baierisches Guber- 
nium in Tirol, als Pro- 
vinzial-Lehenhof. 
Graf von Arco. 
von Froschauer. 
  
(Die Ueberreichung der unvollständigen Lehen- 
Regqnisitionen in Tirol betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da auf die unterm r. Juni dieses Jab- 
res ergangene tehensberufung schon mebrere 
unvollständige Requisstionen bei dem könig- 
lichen Gubernium überreicht worden sind, so“ 
findet sich unterzeichnete landesstelle veran- 
laße, zur Beseitigung eines für die Partheien 
eben so kostspieligen und verzögernden, als 
für den lehenhof Zeit raubenden Schristwech- 
sels biermit zu erklären, daß jede teben-Re-
	        
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