Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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len, sollen die Kapitalien vom Tage der ab- 
gegebenen Erklärung als aufgekündet ange- 
seben, und nach dem Verflusse der bedungenen 
Aufkündungs-Zeit von ihnen mit der treffen- 
den Zinsrate erholet werden. Das Nämliche 
versteht sich von jenen, welche bis zum Ende des 
Augustmonats eine Erklärung gar nicht abge- 
ben; und ihre Kapitalien sind vom 1. Septem- 
ber an, als aufgekündert zu betrachten. 
Uebrigens werden die Administratiouen we- 
gen der aus diesem Anlasse zurückbezahlten 
Kapitalien auf den 25. H. der im XXIII. 
Stücke des beurigen Regierungsblattes ent- 
baltenen Instruktion verwiesen. 
Müunchen den 2ten Juli 1307. 
Königlicher Kirchenadministrati- 
ons-Ratbin Baiern, als Provin- 
gial Stiftungs-Kuratel. 
Ilg. Graf zu Lodron. Stollnrenther. 
Wurzer. 
  
Auftrag 
an die Stadtkomnissariate, tand und Herr- 
schaftsgerichte der Provinz Baiern. 
(Die lieferung-Anzeigen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die unterfertigte Stelle hat die Be- 
merkung gemacht, daß mehrere Unterbehör= 
den, in deren Bezirken keine tieferungen 
und teistungen an kaiserlich-Franzssische, 
keuielich= Sranische, und königlich Jtali- 
enische Truppen siatt batten, statt bicrüber 
mit wenigen Worten Anzeige zu erflatten, 
mit überflüssiger Weieldufigkeit Kopien der 
#aber die erwähnten Préstationen mitgetheil- 
ten Formularen von Bordereäur, deren je- 
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de die Bemerkung, daß nichts geleistet wur- 
de, enthielt, eingesendet haben. 
Da diese Verfahrungsart sehr zwecklose 
Mühe verursacht, so wird den königlichen 
Stadekommissariaten, kand= und Herrschafts- 
gerichten der Provinz Baiern biermit eröf- 
net, daß künftig diese Verfahrungsart zu 
vermeiden, und daß, wenn keine Prästa- 
tion in einem bestimmten Monate an erwähn- 
te Truppen geleistet wurde, von diesem Um- 
stande mit wenigen Worten in dem zu er- 
stattenden Berichte Anzeige zu machen sey. 
München den 4. Juli 1807. 
Königliche unmittelbare Sprztal- 
Kriegs-Kommission. 
Freiherr von Widnmann. 
Bäumlker. 
  
Auftrag 
an sämtliche Stadt= und Markts-Magistra- 
te in Ober= und Niederbaiern. 
(Die Einsendung der Baarschafts= Ertrakte von 
den Kirchen und geistlichen milden Stifrun- 
gen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Aus einigen von den Stadt= und Markts- 
Magistraren der Provinz Baiern eingesende- 
ten Baarschafts-Ertrakten von den ihnen zur 
Administration bisber anvertrauten Kirchen, 
und geistlichen milden Stiftungen, war zu 
entnehmen, daß in der ersten Rubrike der 
Einnahmen, außer den dahin gebörigen von 
dem vorigen Quartal übrig verbliebenen baa; 
ren Resten binein, auch einige Ausstände, 
und andere Rechtsverweisungs-Posien mit 
eingerechnet worden seyen, da doch gedachte
	        
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