Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1155 
girten Ausschreibung von 23. Februar heu- 
rigen Jabres hiemit nochmal angewiesen, 
und zugleich alles Ernstes ermahnet, kuͤnftig- 
bin die Baarschafts-Extrakte innerhalb den 
naͤchsten 8. Tagen nach Versluß eines jeden 
Quartals um so gewißer auher ju befoͤr- 
dern, und bei Verfaßung derselben den ge- 
börigen Fleiß und Eifer anzuwenden, als 
außer dessen die abgängigen Ertrakte ganz un- 
feblbar durch eigene Beten erholet, die 
feblerbaften entgegen, obne weiters durch 
eigene Boten zur Unarbeitung remittirt 
werden würden. 
Wonach sich also niche nur die saämtlichen 
Stadt und Murkts dann die an einigen 
Orten bestebenden Bruderschafts-Magistrate, 
fondern auch diejenigen tandgerichte, welche 
nach der neuen Organisation bei einigen Städ- 
c#en und Märkten zur Verfassung und Ein- 
sendung der Baarschafts-Ertrakte mit zu 
wirken baben, genau zu achten wissen. 
München den s§. Juli 1807. 
Königlicher Kirchen = Administra= 
tions = Ratb in Baiern, als 
Stiftungs-Kuratel. 
Graf zu Lodron- 
Wurzer. 
Auftrag 
an sämtliche mit der Kriminal: Gerichtsbar- 
keit versebene Bebörden in der Pro- 
vinz Ansbach. 
SEinsendung der Seelenzahl-Derzeichnisse zur 
Tesipzung der Zuchthaus-Beiträge betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da nach der alerpöchsten Entschließung be- 
kanntermaßen vom r. Okkober diesee Japres 
sämtliche Zuchthaus: Beiträge von Holizei- 
1156 
Strafen, Koncessionen u. s. w. zeßiren, und da- 
gegen alle mit der Privat-Kriminal-Gerichts- 
barkeit begabte Immediat-und Mediat-Geriche 
te, von jedem Hundert ihrer Seelenzahl einen 
Gulden, als Beitrag zur Staats-Kasse, zum 
Behufe der Unterhaltung des Zucht-und Ar- 
beithauses alljährlich einsenden müßen, so wer- 
den sämtliche in der Provinz Ansbach, oder de- 
ren Zugehbrungen befindliche, mit der Privat- 
Kriminal-Gerichtebarkeit versehene Immedi- 
atund Mediat-Städte, Justiz-Kanzleien, und 
Datrimonial-Gerichte, welche mit ihren Be- 
richten desfalls im Rückstande sind, ausgefo- 
dert, unfehlbar binnen 1.4. Tagen die Zabl der 
ibrer Kriminal-Gerichtsbarkeic unterworfenen 
Personen zur Fest zung des obigen Beitrages 
genau und Ortschaftenweise anzuzeigen. 
Ancbach den r. Juli 1807. 
Königliche Baierische Kriegs:= 
und Domainen-Kamer. 
Graf von Thürheim. 
Billing. 
Bekanntmachungen. 
  
(Die Unifeorme der Stadt-Gerlchrs-und Verwal- 
tung-Rarhe-Akrnare betreffend.) 
Wir Marimilian Josepyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, den 
Stadtacrichts-und Verwaltungs-Rarbs-Ak- 
tnaren die nämliche Verzierung, und Sti- 
ckerei auf dein Kragen der Uniforme zu be- 
willizen, wie sie für die Landgerichts-Aktu- 
are vergeschrieben ist. 
Daste in Ansehung der übrigen Unisormi- 
rungs-Stäcke den lezteren bereits gleich ge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.