Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1201 
Königlich= Baierisches 
1202 
Re g i e tungsblat t. 
  
XXNIl. Stück. 
1. 
Allgemeine Berordn ungen. 
  
Konstikutions-Urkunde 
der königlichen Akademie der Wsenschaften. 
Wir Maxrimil'an Josephp 
von Gottes Gnaden König ven Batern. 
E- 
Die Erfahrung aller Zeiten bat bewährer, 
daß die Erböbung des Wohlstandes eines 
Sctaates durch eine manigfaltigere und voll- 
konimenere Benuͤzung der phusischen Vor- 
theile seines Bodens und seiner Lage, mit 
der geistigen Ausbildung seiner Einwohner 
immer gleichen Schritt gehalten hat, und 
die Zunahme dieses Woblstandes immer von 
dem Grade abhieng, in welchem die Wissen- 
schaften in einem solchen Staate betrieben, 
die Enedeckungen und Erfindungen der Vor- 
und Mitwelt von ihm der Aufmerksamkeit 
und Anwendung gewürdiger, und Veranlas 
sungen und Autriebe gegeben wurden., zum 
Wecteifer in solchen Bestrebungen gegen 
andere Sctaaten nicht zurückzubleiben. 
Won dieser Ueberzeugung geleitet, und zu 
diesem Zwecke baben Unsere Regierungs- 
Vorfahren-die Baierische Akademie der Wis- 
senschaften gegründer, und ihre Emporbrin-= 
München, Sonnabend den 1. August 1807. 
m 
gung sich angelegen seyn lassen. Auch Wir 
wurden dadurch bewogen, ihr waͤhrend Un- 
serer Regierung vielfache Beweise Unserer 
Aufmerksamkeit und gleicher Absichten und 
Gesinnungen zu geben. 
Do aber sawohl die Fortschritte der Wie 
senschaften felbst seit der Errichtung der Aka- 
demie, als die großere Auedehnung Unsercs 
Reiches in den lezten Jabren, und das bier- 
aus bervorgegangene Bedurfniß einer viel- 
seitigeren Ausbildung ein oenbares Mißver= « 
haͤltniß zwifchen dern Zwecke und den Mit- 
teln des erwaͤhnten Institutes hervorgebracht 
baben, so zlauben Wir „ Unsere Sorgfalt 
für die Vervllsommnuns desselben und für 
die Seförderung der Wissenschaften und Kin- 
ste überhaupt nicht besser an den Tag legen 
zu können, als indem Wir ihm nachsteben- 
de, sowohl seinem Sltistungszwecke, als den 
gegenwärtigen Verhältuissen angemessenere 
neue Eimichtung geben. 
Wir verordnen demnach, wie folge: 
I. Die Akademie der Wissenschaften ge- 
bört als eine Tentral-Anstalt Unserem Ge- 
samtstaate an, und hat ihren Siz in der 
Hauot= und Rendenzstadr.
	        
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