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Königlich= Baierisches
1202
Re g i e tungsblat t.
XXNIl. Stück.
1.
Allgemeine Berordn ungen.
Konstikutions-Urkunde
der königlichen Akademie der Wsenschaften.
Wir Maxrimil'an Josephp
von Gottes Gnaden König ven Batern.
E-
Die Erfahrung aller Zeiten bat bewährer,
daß die Erböbung des Wohlstandes eines
Sctaates durch eine manigfaltigere und voll-
konimenere Benuͤzung der phusischen Vor-
theile seines Bodens und seiner Lage, mit
der geistigen Ausbildung seiner Einwohner
immer gleichen Schritt gehalten hat, und
die Zunahme dieses Woblstandes immer von
dem Grade abhieng, in welchem die Wissen-
schaften in einem solchen Staate betrieben,
die Enedeckungen und Erfindungen der Vor-
und Mitwelt von ihm der Aufmerksamkeit
und Anwendung gewürdiger, und Veranlas
sungen und Autriebe gegeben wurden., zum
Wecteifer in solchen Bestrebungen gegen
andere Sctaaten nicht zurückzubleiben.
Won dieser Ueberzeugung geleitet, und zu
diesem Zwecke baben Unsere Regierungs-
Vorfahren-die Baierische Akademie der Wis-
senschaften gegründer, und ihre Emporbrin-=
München, Sonnabend den 1. August 1807.
m
gung sich angelegen seyn lassen. Auch Wir
wurden dadurch bewogen, ihr waͤhrend Un-
serer Regierung vielfache Beweise Unserer
Aufmerksamkeit und gleicher Absichten und
Gesinnungen zu geben.
Do aber sawohl die Fortschritte der Wie
senschaften felbst seit der Errichtung der Aka-
demie, als die großere Auedehnung Unsercs
Reiches in den lezten Jabren, und das bier-
aus bervorgegangene Bedurfniß einer viel-
seitigeren Ausbildung ein oenbares Mißver= «
haͤltniß zwifchen dern Zwecke und den Mit-
teln des erwaͤhnten Institutes hervorgebracht
baben, so zlauben Wir „ Unsere Sorgfalt
für die Vervllsommnuns desselben und für
die Seförderung der Wissenschaften und Kin-
ste überhaupt nicht besser an den Tag legen
zu können, als indem Wir ihm nachsteben-
de, sowohl seinem Sltistungszwecke, als den
gegenwärtigen Verhältuissen angemessenere
neue Eimichtung geben.
Wir verordnen demnach, wie folge:
I. Die Akademie der Wissenschaften ge-
bört als eine Tentral-Anstalt Unserem Ge-
samtstaate an, und hat ihren Siz in der
Hauot= und Rendenzstadr.