Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Pflichten eines jeden Mitgliedes oder Ange- 
hoͤrigen des Institutes. 
Er präsidirt in den allgemeinen Versamm- 
lungen, und so oft er es zuträglich findet, 
auch in den besonderen oder Klasseuversamm= 
lungen. Er kann außerordentliche Versamm- 
lungen zusammen berufen. Ee unrerzeich- 
net alle Ausfertigungen, welche unter dem 
Namen der Akademie geschehen, so wie er 
auch alles eröfnet, und an die Behördepns= 
theilt, wäs an die Akademie gerichter ist. 
Ihm liegt insbesondere ob, 
a. für die Erhaltung der guren Ordnung, 
b. für die Erhaltung und Vervollkommnung 
aller der Akademie beigegebenen Samm- 
lungen und gewidmeten Anstalten, 
für eine genaue Verwehdung der für die 
Akademie bestimmten Gelder, nach den 
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unten vorkommenden naͤheren Vorschriften 
zu sorgen, 
. am Schlusse des Jahres über den Zu- 
stand der Akademie im Allgemeinen, über 
die wichtigsten Arbeiten ihrer Mitglieder, 
über alles, was in den Angelegenbeiten 
des Instituts zu Unserer unmittelbaren 
Kenntniß sich eignet, Berichte an Uns zu 
erstarten. 
In Allem, was der Präsident zur Hand- 
babung der Geseze und der guten Ordnung 
vorschreibt, werden ihm die Mitglieder der 
Akademie Folge leisten, ihm in solchen Wei- 
sungen nicht nur nicht wlderstreben, sondern 
vielmehr ihrerseits mit zuvorkommendem Ei- 
ser auf den allgemeinen Zweck unter seiner 
heitung binarbeiten. 
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Auf den Fall seiner Abwesenheit oder son- 
stigen Verhinderung uͤbernimmt der General- 
Sekretaͤr einsweil die Leitung der Geschaͤfte. 
Uebrigens erwarten Wir von ihm, daß 
er die ihm anvertraute teitung siets in dem 
boben und liberalen Geiste führen werde, 
welcher das Instirut durchaus beleben soll. 
Xl. Der Präsident überträgt vorläufig 
die Geschäfte eines General: Sekretärs ei- 
nem akademischen Mitgliede nach eigener 
Wahbl, bis von Uns selbst eine definitive 
Ernennung zu dieser Seelle nach dem Gut- 
achten des Präsidenten erfolgen wird. 
Der General= Sekretär kontrasig, 
nirt die Ausfertigungen der Akademie. Stie- 
gel und Archiv sind in seiner Verwahrung. 
Er führt das Protokoll in den allgemeinen 
Versammlungen. 
Er besorgt die Redaktion der Jahrbüchee 
der akademischen Arbeiten, verfaßt die bio- 
grapbischen Rotizen, und in besonderen Füäl- 
len die Ehren-Reden auf die der Akademie 
durch den Tod entrissenen Mitglieder. 
Er redigirt den Jahrbericht und die übri- 
gen allgemeinen Berichte zur Regierung. 
Er verfertiget mit Beibülfe der Klassen-Se- 
kretäre die Auszüge aus den gekrönten Preis- 
schriften, und liest sie in den öffentlichen 
Versammlungen vor. Er verzeichnet alles, 
was zur fortlaufenden Geschichte der Aka- 
demie gebört, und ist überhaupt unter der 
Oberleitung des Präsidenten ihr allgemeiner 
Geschäftsführer in allem, wo dieselbe als 
ein Gesamtes in Betracht kommt.
	        
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